Lagerung/Umschlag
Die fachgerechte Lagerung von gefährlichen Stoffen verlangt von den verantwortlichen Mitarbeitern in Betrieben ein grosses Mass an Fachwissen. Kenntnisse der verschiedensten Vorschriften sind notwendig, um diese gefährlichen Stoffe richtig zu lagern.
Lagerung von gefährlichen Stoffen
Der vorliegende Leitfaden Gefahrstoffe entstand in einer Zusammenarbeit der Kantone sowie des Fürstentums Lichtenstein. Er soll vor allem kleineren und mittleren Betrieben eine Hilfestellung in diesem komplexen Bereich bieten. Der Leitfaden dient als Richtschnur für die Umsetzung der Lagerungsvorschriften in Betrieben.
Leitfaden für die Praxis
- Lagerung gefährlicher Güter - Leitfaden für die Praxis (pdf, 3.70 MB)
- Beilage 1: Ablaufschema zur Identifikation gefährlicher Stoffe und deren Lagerklassenzuordnung (pdf, 855 KB)
- Beilage 2: Generelle Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen (pdf, 781 KB)
- Beilage 3: Kantonsspezifisches Beiblatt SO (Fachstellen des Kantons) (pdf, 26 KB)
Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln
Viele Agrarhilfsmittel werden auf Grund ihrer umweltgefährdenden oder
giftigen Eigenschaften als wassergefährdend eingestuft. Eine unkontrollierte
und unsachgemässe Freisetzung in die Umwelt kann auch in kleinen
Mengen – sei es durch Leckagen, durch Fehler bei der Handhabung oder
durch Verunreinigungen des Löschwassers im Brandfall – gravierende Folgen
haben.