Radon
Radongas ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das aus dem Untergrund in die Häuser eindringt und sich dort aufgrund der guten Gebäudeisolation anreichert. Radon entsteht in der Zerfallsreihe von Uran zu Blei und erhöht bereits in moderaten Konzentrationen das Lungenkrebsrisiko der Bewohner belasteter Gebäude.
Radon-Aktionsplan 2012-2020 des Bundes
Der Bundesrat hat einen nationalen Aktionsplan zum Schutz vor Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen verabschiedet. Gestützt auf epidemiologische Studien empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation, die Radonexposition so weit als möglich zu senken. Sie soll in Gebäuden den maximalen Wert von 300 Bq/m3 nicht überschreiten.
Gemäss neuen Erkenntnissen ist die gesamte Schweiz von der Radonproblematik betroffen. Der Aktionsplan bestimmt Massnahmen, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung gemäss den internationalen Standards sicherzustellen:
- neue Beurteilung des Grenzwertes (bisher 1000 Bq/m3) bei der Revision der Gesetzgebung
- mehr Radonmessungen in Schulen und öffentlichen Gebäuden
- Verschärfung der Bauvorschriften
- Verknüpfung des Radonaktionsplans mit der energetischen Gebäudeerneuerung
Messungen im Kanton Solothurn
Gestützt auf den „Nationalen Radonaktionsplan 2012-2020“ des Bundes wurden von 2010 bis 2014 in öffentlichen Gebäuden des Kantons - insbesondere in Schulen und Kindergärten - Radonmessungen durchgeführt. Insgesamt wurden 564 Gebäude überprüft, davon 204 Schulen und 124 Kindergärten.
Insgesamt wurden bei 13 Gebäuden Überschreitungen des Grenzwertes festgestellt, die Sanierungsmassnahmen zur Folge hatten.
Radonschutz bei Neu- und Umbauten
Die Baubewilligungsbehörde muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahren die Bauherrin oder den Bauherrn (bzw. Grundeigentümer, Grundeigentümerin) auf die Anforderungen betreffend Radonschutz aufmerksam machen.
Die Bauherrschaft muss dafür besorgt sein, dass präventive Massnahmen getroffen werden, um die Radonkonzentration in Räumen mit Personenaufenthalt unter dem Referenzwert von 300 Bq/m3 zu halten.
Im Kanton Solothurn werden die Baubehörden der Gemeinden die Gebäudeeigentümer respektive die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mit einem Informationsblatt über den Radonschutz bei Neu- und Umbauten informieren.
Es wird empfohlen, die Vorgaben des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereines (SIA) zu berücksichtigen. Insbesondere sollten die Massnahmen bezüglich Radonschutz aus der SIA-Norm 180/2014 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» konsequent umgesetzt werden. Zu den Basismassnahmen gehören eine ausreichende Abdichtung gegenüber dem Erdreich und eine ausgeglichene Luftbilanz.
Gesetzliche Grundlage: Art. 163 Abs. 1 und Abs. 2 Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501).