Gefahrgut
Als Gefahrgut werden Güter bezeichnet, bei deren Transport eine unmittelbare Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt ausgeht. Um eine sichere Beförderung der Gefahrgüter national wie auch international zu gewährleisten, wird die Handhabung im Zusammenhang mit diesen Transporten strengen Vorschriften unterworfen. Sie sind im Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) und in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) geregelt.
Was ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV)?
Die Verordnung regelt die Ausbildung, die Prüfung, die Aufgaben und die Ernennung von Gefahrgutbeauftragten sowie die Pflichten der Unternehmung.
Wer ist der GGBV unterstellt?
Diese Verordnung gilt für Unternehmungen, die gefährliche Güter auf öffentlichen Strassen, auf der Schiene oder auf Gewässern befördern oder sie in diesem Zusammenhang verpacken, einfüllen, versenden, laden oder entladen.
Welche Aufgaben haben Gefahrgutbeauftragte?
Gefahrgutbeauftragte beraten Unternehmen in allen Punkten der Gefahrgutbeförderung und überwachen die gesetzeskonforme Abwicklung und Dokumentation der Transportprozesse mit Gefahrgut.
Gefahrgutbeauftragte melden
Unternehmen, die regelmässig mit Gefahrgut umgehen, müssen eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und innert 30 Tagen den kantonalen Vollzugsbehörden melden.
GGBV Kontrolle durch den Kanton Solothurn
Das Amt für Umwelt führt Inspektionen in Betrieben durch, die der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV, SR 741.622) unterstellt sind. Es wird kontrolliert, ob die Tätigkeiten zur Verpackung, Versand, Beladung und zum Transport eingehalten werden. Falls nötig, werden die notwendigen Sicherheits- und Verbesserungsmassnahmen angeordnet.