Nanotechnologie

Sie gilt gemeinhin als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts und Politik, Wissenschaft und Wirtschaft hegen grosse Erwartungen in sie: die Nanotechnologie.

Chancen und Risiken für Mensch und Umwelt

Unter Nanotechnologie(en) versteht man die Herstellung, Untersuchung und Anwendung von Strukturen und Materialien (typischerweise Partikel) mit einer Grösse unter 100 Nanometer. Ein Nanometer steht für ein milliardstel Meter und liegt damit in der Nähe des Grössenbereichs von einzelnen Atomen.

Nanopartikel - winzigste Teilchen - sind durch die rasante Entwicklung der Nanotechnologie zum grossen Thema geworden. Nanopartikel versprechen einen bedeutenden Nutzen, von ihnen können aber auch Gefahren ausgehen. Angesichts der grossen Bedeutung der Nanotechnologie(en) und der Nanopartikel für die Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft müssen mögliche Risiken umfassend und aktiv untersucht und falls nötig Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt ergriffen werden.

Auch in der Schweiz sollen die diesbezüglichen Wissenslücken geschlossen werden. Die Bundesämter für Gesundheit (BAG) und Umwelt (BAFU) haben in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen, Experten und betroffenen Stakeholdern einen entsprechenden Aktionsplan für die Jahre 2006 bis 2009 ausgearbeitet.

Ziel dieses Aktionsplanes ist die Erarbeitung vorsorglicher Massnahmen im Bezug auf Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltschutz unter Berücksichtigung bereits laufender nationaler und internationaler Bemühungen, sowie die Koordination der nationalen Aktivitäten der Schweiz im Bereich der Risikoevaluation und des Risikomanagements synthetischer Nanomaterialien.

Die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (Empa) hat bereits einen Zelltest entwickelt, mit welchem sich die Toxizität von Nanopartikeln einfach abschätzen lässt. Zudem finanziert der Schweizerische Nationalfonds mit 30 Millionen Franken ein Forschungsprojekt in Basel.

Aufgrund all dieser Aktivitäten sind gesetzliche Bestimmungen in den nächsten Jahren zu erwarten. Diese Bestimmungen werden vor allem die Bereiche Landwirtschaft, Lebensmittel, Textilien, Haushalt, Kosmetik, Medizin und insbesondere den Arbeitnehmerschutz in Industrie und Gewerbe betreffen, wo die potentiellen Anwendungsbereiche der Nanotechnologie(en) liegen.