VeVA: Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Abfälle, die als Sonderabfälle [S] oder andere kontrollpflichtige Abfälle [ak] klassiert werden, sind bei der Übergabe im Inland dem Kontrollverfahren der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) unterstellt.

[S] und [ak] Abfälle dürfen nur an Entsorgungsunternehmen abgegeben werden, die eine entsprechende kantonale Annahmebewilligung haben.

Sonderabfälle dürfen nur mit VeVA – Begleitscheinen abgegeben werden.

Die Begleitscheine können von Hand ausgefüllt (hier bestellen) oder elektronisch über das Internetportal veva-online.admin.ch erstellt werden.

Die Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet alle angenommenen Abfälle zu melden. Die Meldung erfolgt über die Onlineportale vom Bund: