Wiederbeschaffungswerte
Die Wiederbeschaffungswerte beschreiben die Gestehungskosten, die uns erwarten, würde ein Infrastruktursystem heute in gleicher Weise neu erstellt. Es ist also eine rechnerische Grösse, die genutzt wird, um die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen zu berechnen.
Die Wiederbeschaffungswerte geben auch Indikatoren ab, wie umfangreich der Ausbau der Infrastrukturen ist. Dafür wird der Vergleich verschiedener auf die versorgte Bevölkerung bezogener Kennzahlen genutzt. Die Zahlen helfen Synergien zu erkennen und Kosten einzusparen, ohne dass die Leistungsfähigkeit zurückgeht.
Deklaration Wiederbeschaffungswert
Im Rahmen der "Spezialfinanzierung Werterhalt" müssen die Träger der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung mit Mindesteinlagen eine finanzielle Grundlage für künftige Erhaltungsmassnahmen bilden.
Der Wiederbeschaffungswert und damit die Höhe der Mindesteinlage ist alljährlich bei der Budgetfestlegung der Gemeinden und der übrigen Träger relevant. Da sich die Systeme sehr langsam verändern und nur selten ausgebaut werden, sind nicht jedes Jahr bedeutende Anpassungen zu erwarten. Es empfiehlt sich, die Zahlen im Rahmen der Generellen Projekte zu aktualisieren.
Die Anpassung erfolgt aufgrund der Selbstdeklaration der Träger. Soll ein Wert angepasst werden, z.B. weil eine Anlage ausser Betrieb gesetzt wird, kann der neue Wert dem AfU, Abteilung Wasser, mitgeteilt werden. Anschliessend wird die Angabe auf Plausibilität geprüft, die Liste angepasst und dem Amt für Gemeinden (AGEM) zur Kenntnis gebracht. Damit schliesst sich der Kreis zur Gemeinde.
Anlagen zur Abwasserentsorgung
Seit 2002 gilt für die Träger das System der Mindesteinlage. Sie basiert auf Wiederbeschaffungswerten, die damals aufwändig über digitalisierte Pläne und Leitungskataster, Angaben der ARA-Betreiber und den verfügbaren Generellen Entwässerungsplänen (GEP) ermittelt wurden. Als das Berechnungsmodell auch auf die Spezialfinanzierung Wasserversorgung zur Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodell (HRM2) ausgeweitet wurde, wurden die bekannten Werte mithilfe der GEP aktualisiert oder per Baukostenindex aufindiziert.
Anlagen zur Wasserversorgung
Die Mindesteinlage Werterhalt wird zur Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards HRM2 auf die Wasserversorgung erweitert. Zugleich sollte das System zur Erhebung vereinfacht werden. Daher wurde im Jahr 2014 den Trägern ein einfaches Berechnungswerkzeug zur Verfügung gestellt. Dieses ermöglicht, die Werte der vorhandenen Systeme zu schätzen. Ein Vergleich mit realen Gestehungskosten und Angaben aus Gemeinden zeigt, dass die Genauigkeit zwischen +/- 10-25% liegt. Im Vergleich mit Kostenvoranschlägen von Bauvorhaben (+/-10%) sind dies sehr gute Werte.
Basierend auf den Angaben der Träger wurden die Wiederbeschaffungswerte zusammengestellt. Eine feingliedrige Aufteilung in Anlagekategorien ermöglicht so, der grossen Bandbreite von Versorgern Rechnung zu tragen.