Häufig gestellte Fragen
Was sind Wiederbeschaffungswerte?
Das Konstrukt der Wiederbeschaffungswerte (WBW) summiert all die Kosten und Aufwendungen, die erforderlich sind, das heute vorhandene System in einem unerschlossenen Gebiet von Grund auf erneut zu erstellen. Dabei bleibt unbeachtet, ob nach heutigem Stand der Technik ein neues System wiederum so erstellt würde.
Warum eine Einlage Werterhalt?
Die Infrastrukturen der Siedlungswasserwirtschaft sind langlebig. Mehr als 80% der Investitionskosten fallen auf Rohre und Speicher im Wasser- und Abwasserbereich. Gleichzeitig werden diese Anlagenarten sehr alt. Man geht von Nutzungsdauern von 60 bis 100 Jahren aus: zwei bis drei Generationen. Unsere Gesetzgebung sieht vor, dass alle Nutzer an den Kosten beteiligt werden.
Dies ist über einen so langen Zeitraum nicht einfach: insbesondere dann nicht, wenn die Anlagen überwiegend zur gleichen Zeit erbaut wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass zu Beginn grosszügige Subventionen vom Bund und Kanton geleistet wurden.
Um diese Lücke zu schliessen und nicht alle Erneuerungskosten der nächsten Generation zu überbürden, wurde das Solothurner Modell eingerichtet. Es sorgt für eine angemessene Bildung von Rücklagen, die für den Werterhalt eingesetzt werden müssen.
Wie hoch ist die minimale Einlage?
Die Einlage soll sich nach dem tatsächlichen Wertverlust richten, der mithilfe betriebswirtschaftlicher Abschreibungen berechnet werden kann. Betriebswirtschaftlich wird gleichmässig (linear) über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Solothurner Modell sieht vor, dass 25% der betrieblichen Abschreibung entweder als Einlage gebildet wird, oder über planmässige Abschreibungen auf das Verwaltungsvermögen erreicht werden.
Gibt es noch Erläuterungen oder Erklärungen für die einzelnen betroffenen Gemeinden?
Im Abwasserbereich ist die Bildung von Einlagen für die Spezialfinanzierung Werterhalt bekannt und ist seit vielen Jahren etabliert. Falls es Fragen zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts gibt, ist das Amt für Umwelt, Abteilung Wasser oder Ihr GEP-Ingenieur der richtige Ansprechpartner. Für Fragen zur Berechnung der WE-Einlage steht das Amt für Gemeinden, Abteilung Gemeindefinanzen zur Verfügung (helpdesk-hrm2@vd.so.ch).
Wie genau sind die Werte?
Bei den Werten handelt es sich um Schätzungen, die mit vertretbarem Aufwand errechnet wurden. In Bauprojekten, bei denen sehr viel genauere Informationen über Baugrundeigenschaften, Marktlage und Skaleneffekte vorliegen, strebt man eine Genauigkeit im Kostenvoranschlag von +/- 10% an. Dies ist bei dieser Methode nicht zu erwarten.
Was passiert mit dem Geld?
Das Geld ist der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung zugeordnet und darf auch nur für diese Zwecke von der Gemeinde oder Verband eingesetzt werden. Weitere Ausführungen dazu können im Handbuchordner "Handbuch Finanzhaushalt und Rechnungslegung der solothurnischen Gemeinden", Kapitel 8, entnommen werden.
Link: www.gemeindefinanzen.so.ch , Rubrik Handbuchordner HRM2.