Veranstaltungen mit Schall und Laser

Hohe Schallpegel, beispielsweise bei Musikveranstaltungen, gefährden das Gehör. Zu den Beeinträchtigungen zählen  vorübergehende Vertäubung, Ohrensausen und permanenter Hörverlust.

Schutz des Publikums

Seit dem 01. Juni 2019 sind das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) sowie die dazugehörige Verordnung (V-NISSG) in Kraft. Die V-NISSG ersetzt die Schall- und Laserverordnung (SLV).
Das Amt für Umwelt als zuständige Vollzugsbehörde berät Veranstalter von Anlässen mit elektroakustisch verstärktem Schall und kontrolliert stichprobenweise die Einhaltung der Vorschriften.

Der Vollzug für Veranstaltungen mit Laser erfolgt durch das BAG.

Meldepflicht für Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall

Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall über 93 dB(A) müssen bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung mit dem Web-Formular gemeldet werden.

Veranstaltungen ohne elektroakustisch verstärktem Schall mit einem Schallpegel über 93 dB(A) (Guggenmusik etc.) müssen nicht gemeldet werden. Der Veranstalter muss jedoch das Publikum auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hinweisen und kostenlose Gehörschütze abgeben (Plakate und Gehörschütze beim Eingang).

Hinweis für fixe Veranstaltungslokale:
Veranstaltungslokale mit fest installierten Messsystemen können einmal jährlich eine Meldung einreichen. Sie gilt jeweils bis Ende des Kalenderjahrs. Zusätzlich müssen nur Veranstaltungen gemeldet werden, bei denen der in der Meldung deklarierte Stundenpegel überschritten wird. 

Aufgepasst:
Für Veranstaltungen, die hauptsächlich für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre bestimmt sind, gilt ein Grenzwert von 93 dB(A) für den Stundenpegel. Die Veranstaltungen sind nicht meldepflichtig und es bestehen keine weiteren Anforderungen.

Meldeformular

Web-Formular (Meldung einer Veranstaltung mit elektroakustisch verstärktem Schall)

Meldepflicht für Veranstaltungen mit Laser

Der Vollzug für Veranstaltungen mit Laser erfolgt durch das BAG. Die Meldungen sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.

Weitere Informationen zeigt die Website des BAG.

Meldeformular

BAG-Meldeformular (Meldung einer Veranstaltung mit Laser)