Eisenbahnlärm
Über 250'000 Menschen sind in der Schweiz übermässigen Lärmbelastungen der Eisenbahn ausgesetzt. Die Hauptlärmquelle der Bahn ist das Rollgeräusch, das durch Schwingungen der Räder und Schienen verursacht wird. Örtlich begrenzt stören auch andere Lärmarten wie z.B. Bremsquietschen, Kurvenkreischen und Rangierlärm.
Die Lärmsanierungen bei den Bahnen sind in Arbeit. Sie umfassen einerseits Massnahmen beim Rollmaterial und andererseits bauliche Massnahmen entlang der Bahnlinien (z.B. Lärmschutzwände, Einbau von Lärmschutzfenstern).
Zuständigkeit bei Sanierungen
Für die Ausführung der Lärmschutzmassnahmen entlang der Eisenbahnen ist das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) im Auftrag des Kantons zuständig. Sanierungen am Rollmaterial etc. betreut das Baundesamt für Verkehr.
Emissionspläne der Bahnen
Die Bahnunternehmungen sind zur Erstellung des Lärmbelastungskatasters verpflichtet.