Luft / Wasser-Wärmepumpe

Bei Neubauten und bei Sanierungen werden vermehrt Luft / Wasser-Wärmepumpen als Heizungen eingesetzt. In dichtbebauten Quartieren können beim Betrieb dieser Anlagen Lärmprobleme entstehen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine Lärmbeurteilung vorzunehmen. Als Grundlage dient dabei die Vollzugshilfe des Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute). Für die Berechnung dient der Lärmschutznachweis, welcher online auf der Seite der FWS (Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz) ausgefüllt werden kann.

Vollzugshile: Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen

Lärmschutznachweis

Neben der Kontrolle, ob die Wärmepumpe den Grenzwert der Lärmschutzverordnung LSV einhält, ist jeweils auch das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Umweltschutzgesetz USG) zu berücksichtigen. Dieses besagt, dass der Lärm einer Anlage zusätzlich so weit reduziert werden muss, wie es technisch und betrieblich möglich, sowie wirtschaftlich tragbar ist. Dabei ist die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.

Dies gilt insbesondere auch für Schwimmbad-Wärmepumpen.