Strassenlärm

Führt der Strassenverkehr zu übermässigen Immissionen bei angrenzenden Liegenschaften, müssen die Eigentümer der Strassen Lärmsanierungsmassnahmen vornehmen. Für die Nationalstrassen ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA), für die Kantonsstrassen das Amt für Verkehr und Tiefbau zuständig. Die übrigen öffentlichen Strassen obliegen den Gemeinden.

Grundlage für die Einschätzung der Immissionen ist der Lärmkataster.

Strassenlärm bekämpfen an der Quelle

Die effektivsten Massnahmen zur Reduktion von Strassenlärm an der Quelle konzentrieren sich auf vier Bereiche:

  • Lärmarme Beläge: Potential ca. -3 bis -5 dB
  • Tempo-Reduktion(von 50 auf 30 km/h): -2 bis -4.5 dB
  • Leise Reifen: Potential ca. -3 dB; www.reifenetikette.ch
  • Leise Fahrzeuge mit günstigen akustischen Eigenschaften (niedriges Gewicht, schmale Reifen, niedrige Motorisierung, Tuning-Verot für Motoren und Auspuffanlagen, Elektroantrieb unter 30 km/h. Verbot von Klappenauspuffen etc.)

Eine Reduktion von -10 dB entsprechen einer Halbierung der akustischen Wahrnehmung durch das menschliche Gehör.

Weitere Infos: Themenordner des Cercle Bruit