Industrie- und Gewerbelärm

Unter Industrie- und Gewerbelärm versteht man sowohl den Lärm von grossen Industriebetrieben als auch den von kleineren Handwerksbetrieben und der Landwirtschaft. Neben dem Lärm, der durch die Haupttätigkeit einer Firma verursacht wird, gehört auch der Lärm aus allen Nebenanlagen zum Gewerbelärm. Lärmquellen sind dabei beispielsweise der Verkehr auf Betriebsarealen von Industrie- und Gewerbeanlagen, Parkhäusern und grösseren Parkplätzen ausserhalb von Strassen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (auch Heubelüftungsanlagen auf Bauernhöfen).

Zuständigkeit

Zuständig für die Lärmbekämpfung im Bereich des Industrie- und Gewerbelärms ist die Gemeinde. Sie verfügt Lärmsanierungsmassnahmen im Rahmen von Baubewilligungen oder Sanierungsverfügungen. Zudem sorgt sie durch eine vorausschauende Ortsplanung dafür, dass Lärmprobleme gar nicht erst entstehen.

Das Amt für Umwelt unterstützt die Gemeinden bei Lärmklagen aus der Bevölkerung, bei der Beurteilung von Baugesuchen und Arbeiten rund um Nutzungsplanungen.

Lärm am Arbeitsplatz

Hilfreiche Informationen für den Lärmschutz am Arbeitsplatz bietet die SUVA an.

SUVA