Untersuchen, Überwachen, Sanieren

Ein Standort ohne Untersuchungsbedarf (keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten) muss nicht untersucht werden. Eine Voruntersuchung kann aber freiwillig durchgeführt werden und ist für eine Entlassung auf dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) zwingend.

Ist ein Standort jedoch als belasteter Standort mit Untersuchungsbedarf im Kataster eingetragen, muss er zwingend untersucht werden (Art. 7 der Altlastenverordnung). Eine Voruntersuchung besteht aus einer historischen und einer technischen Untersuchung.

Aufgrund der Voruntersuchung beurteilt das Amt für Umwelt, ob weitere Massnahmen notwendig sind bzw. ob ein Sanierungs- oder Überwachungsbedarf besteht.