Veräusserung und Parzellierung von belasteten Standorten

Gemäss Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) braucht es eine Bewilligung für die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks, auf dem sich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort befindet. Die Bewilligung wird durch das Amt für Umwelt erteilt, wenn:

  • vom Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind
  • der Standort bereits untersucht wurde und die Kostendeckung für die zu erwartenden Massnahmen (Überwachung und/oder Sanierung) sichergestellt ist
  • ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veräusserung oder an der Teilung besteht

Grundstücke, welche einen belasteten Standort betreffen, haben eine Anmerkung im Grundbuch. Die entsprechende Bewilligung wird in der Regel via Grundbuchamt beim Amt für Umwelt beantragt.

Bei belasteten Standorten mit Untersuchungsbedarf muss vorgängig zwingend eine Altlastenvoruntersuchung durchgeführt werden.