Nutzungsplanungen - Leitbild

Gestützt auf Art. 47 Raumplanungsverordnung «hat die Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt, der kantonalen Genehmigungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, […] wie sie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere der Umweltschutzgesetzgebung, Rechnung trägt». Nachfolgende Übersicht zeigt die wichtigsten, auf den verschiedenen Planungsstufen erforderlichen umweltrechtlichen Abklärungen. Berücksichtigt sind dabei die Umweltbereiche im Zuständigkeitsbereich des AfU (USG, GSchG).

Im räumlichen Leitbild legt die Gemeinde in groben Zügen ihre zukünftige räumliche Entwicklung fest. Umweltaspekte, welche die räumliche Entwicklung - insbesondere die Siedlungsentwicklung - beeinflussen oder gar einschränken, sind aufzuzeigen und in der Planung zu berücksichtigen.

Luft

Durch die Planung von Verkehr, Landwirtschaft, Industrie-/Gewerbe- und Wohnnutzungen wird die Belastung der Bevölkerung mit Luftschadstoffen erheblich beeinflusst.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Wo und warum ist die Luftbelastung besonders hoch?
  • Wo soll die Luftqualität lokal verbessert werden?
  • Welche planerischen Ziele / Massnahmen werden angestrebt?

Mögliche Stossrichtungen:

  • Beeinflussen der Verkehrserzeugung / Verkehrsmanagement
  • Ändern Modalsplit (mehr Fuss-/Velo-/öV)
  • Ziele für Industrie-/Gewerbezonen
  • Koordination Wohnzonen / Landwirtschaft (FAT-Abstände)

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Lärm

Die räumliche Anordnung von Verkehr und Nutzungen beeinflusst die Lärmbelastung der Bevölkerung erheblich.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Wo ist die Lärmbelastung besonders hoch?
  • Wo soll die Lärmbelastung reduziert werden?
  • Welche planerischen Ziele / Massnahmen werden angestrebt?

Mögliche Stossrichtungen:

  • Ruhige Zonen festlegen
  • Beeinflussen der Verkehrserzeugung / Verkehrsmanagement
  • Schaffung von Tempo-30-Zonen
  • Ändern Modalsplit (mehr Fuss-/Velo-/öV)
  • Ziele für Industrie-/Gewerbezonen
  • Vermeiden kritischer Nachbarschaften

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Nichtionisierende Strahlung

Aussagen zum Thema «nichtionisierende Strahlung» sind im räumlichen Leitbild in der Regel nicht erforderlich.

Dennoch lassen sich bei Bedarf spezifische Ziele und Anliegen der Bevölkerung aufnehmen.

Lichtemissionen

Die Beleuchtung beeinflusst das Nachtbild der Gemeinde. Übermässige Lichtemissionen können die Bevölkerung wie auch die Natur stören.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Wie soll die Gemeinde bei Nacht aussehen?
  • Wo sind die Lichtemissionen übermässig?
  • Welche planerischen Ziele / Massnahmen werden angestrebt?

Mögliche Stossrichtungen:

  • Beeinflussen der Beleuchtung in der Gemeinde («Plan Lumieres»)
  • Schützen der Naturräume vor Lichtimmissionen

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Oberflächengewässer / Hochwasserschutz

Gewässer sind einerseits wertvolle Flächen für Natur und Erholung. Andererseits können Hochwasser, aber auch Oberflächenabfluss eine Gefahr für Siedlungen und Infrastrukturen darstellen.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Welche Bedeutung haben die Gewässer der Gemeinde für die Naherholung und den Naturschutz?
  • Welche Siedlungsgebiete sind von einer Gefahr durch Hochwasser oder Oberflächenabfluss betroffen?
  • Welche Gewässer eignen sich besonders für eine Revitalisierung / Ausdolung?
  • Welche planerischen Ziele / Massnahmen werden angestrebt?

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Grundwasser

Zum Schutz der Grundwasserfassungen werden im Rahmen separater Nutzungsplanungen Grundwasserschutzzonen festgelegt. Die Ortsplanung kann helfen, mögliche Konflikte zu verhindern bzw. zu entschärfen.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Gibt es in der Gemeinde bestehende oder geplante Grundwasserschutzzonen?
  • Bestehen Konflikte zwischen Siedlungsentwicklung und Grundwasserschutz?
  • Bestehen Konflikte zwischen Landwirtschaft und Grundwasserschutz?
  • Bestehen Potenziale zur energetischen Nutzung des Grundwassers?
  • Welche planerischen Ziele / Massnahmen werden angestrebt?

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Entwässerung, Wasserversorgung

Detaillierte Aussagen zu den Themen «Entwässerung» und «Wasserversorgung» sind im räumlichen Leitbild in der Regel nicht erforderlich.

Unter dem Aspekt der Klimaveränderung kann es jedoch sinnvoll sein, den Umgang mit dem Regenwasser bereits auf Stufe Leitbild zu thematisieren (u.a. Schaffung von Freihaltekorridoren für offene Entwässerungslösungen)

Oftmals werden im Anschluss an die Revision der Ortsplanung die Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) und die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) überarbeitet. Dies sollte frühzeitig in die Arbeits-/Budgetplanung der Gemeinde aufgenommen werden.

Boden

Grünflächen mit intakten, tiefgründigen Böden sind für die Siedlungsqualität und in Zukunft verstärkt für ein angenehmes Lokalklima (kühlender Effekt) wichtig.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Wo sollen Frei-/Grünflächen erhalten bzw. geschaffen werden?
  • Wo werden Bodenverbesserungen angestrebt?

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Belastete Standorte

Grossflächige und/oder untersuchungs-/sanierungsbedürftige belastete Standorte können die Siedlungsentwicklung einschränken.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Bestehen auf dem Gebiet der Gemeinde belastete Standorte, welche eine beabsichtigte Entwicklung einschränken könnten?
  • Sind im Hinblick auf die Ortsplanung Abklärungen / Untersuchungen notwendig?
  • Welche planerischen Ziele / Massnahmen werden angestrebt?

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Abfälle / Entsorgung

Aussagen zum Thema «Abfälle / Entsorgung» sind im räumlichen Leitbild in der Regel nicht erforderlich.

Störfallvorsorge, Anlagensicherheit

Eine Zunahme der Anzahl Personen im Umkreis einer störfallrelevanten Anlage führt beim Eintreten eines Störfalls zu einer grösseren Zahl möglicher Opfer. Siedlungsverdichtungen und - erweiterungen in einem sog. «Konsultationsbereich» sind deshalb besonders kritisch zu prüfen.

Mögliche Abklärungen auf Stufe räumliches Leitbild:

  • Sind Verdichtungen und Siedlungsentwicklungen innerhalb eines Konsultationsbereichs geplant?
  • Sind diese Entwicklungen nötig?
  • Wie kann das Risiko minimiert werden?
  • Welche planerischen Ziele / Massnahmen werden angestrebt?

Weiterführende Informationen / Grundlagen:

Gebietsfremde Organismen

Aussagen zum Thema «gebietsfremde Organismen» sind im räumlichen Leitbild erwünscht aber nicht zwingend.