Prüfperimeter Bodenabtrag

Böden können aufgrund von Schadstoffeinträgen chemisch belastet sein. Werden bei Bauarbeiten potenziell schadstoffbelastete Böden abgetragen, dürfen diese nicht unkontrolliert verteilt werden. Damit belastete Böden nicht verschleppt werden, sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Diese sind in der Vollzugshilfe "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" (BAFU, 2021) konkretisiert.

Die interaktive Hinweiskarte "Prüfperimeter Bodenabtrag" zeigt Flächen mit Verdacht auf eine Schadstoffbelastung von Böden sowie bekannte Bodenbelastungsgebiete. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Umgang mit mutmasslich belastetem, abgetragenem Boden. Die Karte hat rein informativen Charakter und ist nicht parzellenscharf. Sie wird periodisch nachgeführt und angepasst.

Der Prüfperimeter Bodenabtrag ist unabhängig vom Kataster der belasteten Standorte (KbS).
Bauprojekte auf Flächen, die im KbS eingetragen sind, werden nach Altlastenrecht (Bauen auf belasteten Standorten) beurteilt.

Massnahmen bei Bodenabtrag

Befindet sich ein Bauvorhaben auf einer Verdachtsfläche gemäss Prüfperimeter Bodenabtrag, so darf abgetragener Boden nicht uneingeschränkt weiterverwendet werden. Ist dies nicht möglich, muss er fachgerecht gemäss Abfallverordnung (VVEA, SR 814.600) entsorgt werden. Für alle weiteren Verwertungen muss der Boden vorgängig untersucht und die Weiterverwendung vom Amt für Umwelt genehmigt werden. Es gilt:

Verdachtsflächen der Gruppe 1 (Untersuchung nur bei Abtransport)

Abgetragener Oberboden (oberste 20 cm, "Humus") kann ohne Untersuchung am Ort der Entnahme aufgebracht werden. Ist dies nicht möglich, muss er vor dem Abtransport auf dessen Schadstoffgehalt nach VBBo untersucht werden. Das Untersuchungskonzept und die Verwertung müssen durch das Amt für Umwelt genehmigt werden (§ 136 GWBA). Die Bodenqualität muss gegenüber dem Abnehmer deklariert werden. Bei einer Entsorgung ist der ordentliche Verfahrensweg gemäss der Abfallverordnung (VVEA; 814.600) einzuhalten.

Verdachtsflächen der Gruppe 2 (zwingende Untersuchung)

Böden auf diesen Verdachtsflächen weisen häufig sehr starke Bodenbelastungen auf. Aus diesem Grund ist bei geplantem Bodenabtrag auf diesen Flächen in jedem Fall vor Erteilen der Baubewilligung eine Schadstoffuntersuchung notwendig. Fehlt diese in den Gesuchsunterlagen, wird sie von der Gemeinde bei den Gesuchstellern eingefordert. Das Untersuchungsprogramm muss durch das Amt für Umwelt beurteilt werden (§ 136 GWBA). Die Verwertung respektive Entsorgung des Bodenabtrags richtet sich nach den Untersuchungsergebnissen. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben der Abfallverordnung (VVEA; 814.600) und die Vollzugshilfe "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" (BAFU, 2021) einzuhalten. Das Verwertungs-/Entsorgungskonzept muss bei erheblichen Mengen durch das Amt für Umwelt bewilligt (§ 136 GWBA) und die Bodenqualität gegenüber dem Abnehmer deklariert werden. 

Die Stellungnahme und allfällige Bewilligung des Amtes für Umwelt wird der Bauherrschaft mit der kommunalen Baubewilligung eröffnet.

Bodenbelastungsgebiete

Für Bauvorhaben in einem Bodenbelastungsgebiet sind die Massnahmen auf den folgenden Seiten beschrieben:

Verdachtsflächen im Prüfperimeter

Bei Verdachtsflächen muss aufgrund verschiedener Untersuchungen in der Schweiz mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der betroffene Boden mit Schadstoffen belastet ist. Der Prüfperimeter Bodenabtrag berücksichtigt die folgenden Verdachtsflächen:

Verdachtsflächen Gruppe 1 (Untersuchung nur bei Abtransport):

Siedlungsgebiet

In Siedlungen konzentrieren und überlagern sich die Stoffflüsse der meisten menschlichen Tätigkeiten. Immissionen von verschiedensten Quellen (Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern in den Gärten, Verkehr, Industrie, Bauwesen etc.) trugen zu Belastungen der langjährig genutzten Siedlungsböden bei. Untersuchungen zeigten, dass die Bodenbelastungen von der Nutzung und vom Siedlungsalter abhängen. Böden auf Siedlungsflächen, die länger als 50 Jahre genutzt wurden, sind mit grosser Wahrscheinlichkeit mit Schadstoffen belastet.

Korrosionsgeschütztes Objekt

Zum Schutz vor Korrosion werden Stahlobjekte, die im Freien stehen, beschichtet. Die Beschichtung enthält oft Schwermetalle (insbesondere Blei, Zink und Chrom) und organische Schadstoffe (PCB). Durch ständige Verwitterung und durch unsachgemässe Sanierungsarbeiten gelangen diese in den angrenzenden Boden.

Erfahrungsgemäss sind bei Stahlmasten die Böden in einem Umkreis von 10 m mit Schadstoffen belastet. Bei Masten, die älter als 40 Jahre sind, muss mit einem Umkreis von 25 m gerechnet werden. Bei Stahlbrücken gilt der Boden im Umkreis von 20 Metern zum Objekt als belastet. Bei Transformatorenstationen, die bereits vor 1972 in Betrieb waren, muss zusätzlich mit Bodenbelastungen durch PCB gerechnet werden.

Verkehr

Strassen
Die Böden entlang von Strassen sind schadstoffbelastet. Bei einem mittleren Verkehrsaufkommen zeigt sich, dass die Böden innerhalb von 5 m ab Fahrbahnrand mit Schadstoffen belastet sind. Bei hohen Verkehrsaufkommen ist der Belastungsstreifen 10 m breit, bei Autobahnen 15 m.

Eisenbahn
Die Böden entlang von Eisenbahnlinien sind schadstoffbelastet. Bei einem mittleren Bahnverkehrsaufkommen muss mit einer Schadstoffbelastung innerhalb eines Streifens von 5 m ab Schotterrand gerechnet werden. Bei Strecken mit einer hohen Verkehrsfrequenz ist der Belastungsstreifen 10 m breit.

Flughafenareal

Die Böden innerhalb und im Bereich der An- und Abflugachsen sind oft durch den Betrieb (Pneuabrieb, Verbrennung von Kerosin, Frostschutzmittel) mit Schadstoffen belastet.

Verdachtsflächen Gruppe 2 (zwingende Untersuchung):

Familiengarten

Langjährig als Familiengarten genutzte Böden sind oft stark mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastet. Die einzelnen Parzellen innerhalb eines Familiengartenareals können unterschiedlich hoch belastet sein. Die Belastungssituation ist in erster Linie abhängig von der Art und Menge der eingesetzten Hilfsstoffe und Dünger.

Rebbau

Zur Bekämpfung des falschen Mehltaus wurden im Rebbau ab Ende des 19. Jahrhunderts während vieler Jahrzehnte grosse Mengen von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Dadurch wurden die damaligen Rebberg-Böden teilweise stark mit dem Schwermetall Kupfer belastet.

Gärtnerei

Bei aktuellen und insbesondere ehemaligen Standorten mit gewerblichem Blumen- und Zierpflanzenanbau (Gärtnereien) sind die Böden sehr oft mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen belastet. Das Belastungsniveau innerhalb des Gärtnereibetriebs kann sehr unterschiedlich sein. Die Belastungssituation ist abhängig von der Art und Menge der eingesetzten Hilfsstoffe und Dünger.

Schiessanlage

Geschosse weisen einen hohen Schwermetallgehalt auf. Durch die langjährige Schiesstätigkeit wurde der Boden im Bereich der Kugelfänge und vor den Schützenhäusern mit Schwermetallen belastet, insbesondere mit Blei und Antimon. Im Prüfperimeter Bodenabtrag sind sowohl der Bereich vor dem Schützenhaus (Abschussstelle) als auch der Kugelfang erfasst.

Massnahmen beim Bodenabtrag im Bereich Kugelfang: Untersuchung gemäss Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV; SR 814.680) und § 136 GWBA.

Bodenbelastungsgebiete

Gebiete mit einer grossflächigen Schadstoffbelastung des Bodens, die mit ausführlichen Bodenuntersuchungen nachgewiesen wurde, gelten als Bodenbelastungsgebiete. Die Belastungen entstanden meist durch industrielle Emittenten. Im Kanton Solothurn sind zwei Bodenbelastungsgebiete bekannt:

Bodenbelastungsgebiet Biberist-Gerlafingen

Bodenbelastungsgebiet Dornach