Verkehr
Die Luftreinhaltung des Strassenverkehrs ist in der Strassenverkehrsgesetzgebung des Bundes geregelt.
Kanton und Gemeinden können aber als Strasseneigentümer im Rahmen der Raum- und Verkehrsplanung und über Bauvorschriften auf das Fahrverhalten Einfluss nehmen. Der Kanton ist zudem über die Tätigkeiten der Verwaltung selber Verkehrsteilnehmer und nach dem Prinzip der Vorbildfunktion zu umweltbewusstem Verhalten verpflichtet.
Verkehrspolitisches Leitbild
Der Kantonsrat hat am 3. November 2004 das Verkehrspolitische Leitbild zur Kenntnis genommen und damit die Grundzüge für die Verkehrsplanung und den Strassenbau im Speziellen festgelegt. Die darin enthaltene Stossrichtung unterstützt eine umweltbewusste Mobilität.
Mobilitätsmanagement
Das Mobilitätsmanagement versucht, Mobilität zu ermöglichen, aber zugleich die Belastungen durch den entstehenden Verkehr zu verringern. Mobilitätsmanagement hat sich in Forschung und Praxis als eigenständiger Ansatz etabliert und setzt über verschiedene Dienstleistungen und Massnahmen direkt bei der Nachfrage nach Verkehrsbedürfnissen an.
Fahrzeugbeschaffung
Der Strassenverkehr ist die grösste Emissionsquelle von Luftschadstoffen. Soll die Luftqualität verbessert werden, muss deshalb die Fahrzeugflotte noch wesentlich umweltfreundlicher werden. Die Beschaffung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge ist entscheidend, ob sich dieses Ziel in den nächsten Jahren erreichen lässt.
Eco-Drive
Wer mit Eco-Drive fährt, senkt die Kosten für Treibstoff und Wartung, vermindert den CO2-Ausstoss, fährt entspannter und verursacht weniger Unfälle.