Korrosionsschutz

Objekte im Freien wie Fassaden (mineralisch oder aus Holz), Hallen, freistehende Stahlobjekte, Brücken, Tankanlagen, Leitungs- und Seilbahnmasten können in ihren Schutzanstrichen noch Inhaltsstoffe wie Blei, Zink, Cadmium und Chrom, PCB und PAK enthalten.

Bei der Sanierung dieser Objekte werden dann je nach Bearbeitungsverfahren (Strahl-, Bürst- oder Schleifverfahren) relevante Staubemissionen freigesetzt. Ein Staubniederschlag, angereichert mit Schwermetall/PCB/PAK, belastet dann Böden und Oberflächengewässer. Auch der in der Luft noch belastete, schwebende Feinstaub (PM10) gefährdet die Umwelt und die Gesundheit. Die Feinpartikel werden über die Atemluft aufgenommen und dringen tief über die Atemwege in die Lunge ein. Die feinsten Partikel (PM2.5/1) können sogar in die Blutbahnen und Organe gelangen.

Bei Oberflächensanierungen und Korrosionsschutzarbeiten sind deshalb besondere Vorkehrungen zu treffen.

Vollzug und Kontrolle

Oberflächensanierungen und Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien, insbesondere das Abtragen alter Schutzanstriche durch abrasive Techniken (Strahl-, Bürst- oder Schleifverfahren), sind vor der Ausführung dem Amt für Umwelt zu melden, sofern die zu behandelnde Gesamtfläche 50 m2 übersteigt.

Weiterführende Unterlagen

Konzept Korrosionsschutz im Freien, BUWAL, 2002

Planungsgrundlage Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten, BUWAL, 2004

Vollzugsempfehlung des Cercl'Air: Umweltschutzmassnahmen bei der Instandhaltung des Korrosionsschutzes von Stahltragwerken der Elektrizitätsübertragung