Gerüche und Tierhaltung

Der Beurteilung der Zumutbarkeit von Gerüchen aus der landwirtschaftlichen Tiehaltung dient eine Empfehlung der früheren Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarwirtschaft und Landtechnik in Tänikon (FAT-Bericht Nr. 476) aus dem Jahre 1995. Die Empfehlung legt Mindestabstände von neuen und bestehenden Tierhaltungsanlagen zu bewohnten Zonen auf Grund der Tierzahlen, der jeweiligen Aufstallungsart und weiteren Faktoren fest.
In der Nähe von Landwirtschaftsbetrieben muss die zuständige Planungsbehörde darauf achten, dass neu zu schaffende Bauzonen die Mindestabstände von bestehenden Tierhaltungsbetrieben einhalten.
Beim Baubewilligungsverfahren für landwirtschaftliche Bauten muss im Gegenzug die Einhaltung der  Mindestabstände gegenüber bestehenden Wohnzonen beachtet werden.