Licht

Als Licht gilt der für den Menschen sichtbare Bereich der elektromagnetischen Strahlung. Dieser erstreckt sich von etwa 380 bis 780 Nanomater (nm) Wellenlänge, was einer Frequenz von etwa 789 bis herab zu 385 THz entspricht. Es besteht keine genaue Grenze, da die Empfindlichkeit des menschlichen Auges an den Grenzen des Lichtspektrums nicht abrupt, sondern allmählich abnimmt.

Übermässiges Licht kann einen negativen Einfluss auf die nächtliche Landschaft, die Artenvielfalt und den Menschen haben. Auch beeinflusst übermässiges Licht nachtaktive Insekten und stört den Flug von Zugvögeln.

Licht zählt als Umweltfaktor zu den störenden und lästigen Immissionen gemäss Umweltschutzgesetz. Es besteht aber noch keine Ausführungsbestimmung in Form einer Verordnung. Im Kanton Solothurn ist das Amt für Umwelt die zuständige Fachstelle. Sie unterstützt Bauherren, Planer und Gemeinden mit Informationsmaterialien:

Ergänzende Unterlagen

Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht
Informationsbroschüre der schweizerischen Vogelwarte Sempach