Periodische Kontrolle
Ein Landwirtschaftsbetrieb unterhält verschiedene Einrichtungen für die Lagerung von Hofdünger, Abwasser, Futtersilagen, Pflanzenschutzmitteln und anderen wassergefährdenden Flüssigkeiten. Die Landwirte sind verantwortlich, dass diese Einrichtungen dicht sind, sachgerecht bedient, gewartet und unterhalten werden. Das Gesetz überträgt den Kantonen eine periodische Kontrollpflicht. Der Betriebsleiter ist somit verpflichtet, periodisch die Funktionstüchtigkeit dieser Einrichtungen nachzuweisen. Zur Durchführung dieser Kontrolle muss der Landwirt ein vom Kanton anerkanntes Ingenieurbüro beauftragen. Dieses reicht anschliessend beim Kanton ein entsprechendes Prüfprotokoll ein.
Periodische Kontrolle der Hofdünger- und Abwasseranlagen
Je nach Standort der Hofdünger- und Abwasseranlagen unterscheidet sich die Häufigkeit der Kontrollen. In der Grundwasserschutzzone S2 sind die Kontrolle alle 5 Jahre fällig, in der Grundwasserschutzzone S3 alle 10 Jahre, Im Gewässerschutzbereich Au alle 20 Jahre. In den übrigen Bereichen erfolgt die Kontrolle alle 30 Jahre.
Die zuständigen Behörden fordern die Betreiber von Hofdünger- und Abwasseranlagen rechtzeitig auf, die nächsten Kontrolle in Auftrag zu geben.
Die Kontrollfirma stellt bei der Kontrolle sicher, dass
- die erforderliche Lagerkapazität vorhanden ist;
- die Lagereinrichtungen - einschliesslich Leitungen - dicht sind;
- die Einrichtungen funktionieren;
- der Betriebsleiter die Einrichtungen ordnungsgemäss betreibt.
Ablauf der Kontrollen
Die Dichtheitskontrollen umfassen alle hofdüngerrelevanten Anlagen wie Güllegruben, Schwemmkanäle, Gülleleitungen, die zugehörigen Kontrollschächte, Mistplatten und Mistgruben sowie alle Abwasseranlagen. Auch kontrolliert werden allfällige zusätzliche, benutzte Anlagen, die in der Bestandesaufnahme fehlen und während der Kontrolle bemerkt werden. Die vier Kontrollpunkte der Zusatzkontrollen werden visuell geprüft.
Der genaue Ablauf sowie die Zuständigkeiten zeigt das folgende Ablaufschema.
- Ablaufschema der Kontrollen (pdf, 54 KB)
Vorbereitung - Checkliste und Musterdokumente erleichtern die Vorarbeit
Für die Vorbereitung der Kontrolle stehen verschiedene Unterlagen zur Verfügung. Spezielle Aufmerksamkeit erfordert der Entwässerungsplan. Er muss vor der Kontrolle beim Amt für Umwelt eingereicht werden.
Zusatzkontrollen
Der Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) und mit weiteren wassergefährdenden Flüssigkeiten wie Treibstoffe, Motorenöl, Hydrauliköl, Diesel etc. bedarf grosser Aufmerksamkeit. Zusatzkontrollen stellen sicher, dass auch Pflanzenschutzmittel und weitere unerwünschte Stoffe nicht in die Umwelt eingetragen werden. Diese Kontrollen berücksichtigen die vier visuellen Kontrollpunkte der im Rahmen der AP 22+ angekündigten Grundkontrollen. Nachfolgend die vier Kontrollpunkte, ergänzt mit weiterführenden Merkblätter oder Checklisten.
- Lagerung von Pflanzenschutzmittel (PSM);
- Füll- und Waschplatz für Spritzgeräte
- Lagerung von Treibstoffen und Fetten, Motorenöl, Hydrauliköl, Diesel Heizöl;
- Betankungsplatz
Unterlagen für die Kontrolle einreichen
Die Unterlagen können mit einem Webformular oder per Post eingereicht werden.
Vorsicht bei der Kontrolle von Güllegruben!
In Schächten, Gruben und Kanälen sammeln sich oft gefährliche Gase. Sie bergen Vergiftungs-, Explosions- und Erstickungsgefahren.
Beachten Sie deshalb zwingend die Sicherheitsanweisungen.
- Arbeitsanweisung Einstieg (pdf, 280 KB)
Rückmeldung Kontrollfirma
Nach Abschluss der Kontrolle übertragen die Kontrolleure den Kontrollrapport dem AfU mit einer Online-Meldung: