Baugesuchsunterlagen
Die Erstellung, die Änderung, die Umnutzung und der Abbruch von Bauten sind bewilligungspflichtig.
Baugesuche
Baugesuche sind immer bei der Einwohnergemeinde einzureichen.
Diese leitet das Baugesuch oder die Anfrage weiter an den Kanton. Er entscheidet über die Zulässigkeit des Bauvorhabens. Ein Entscheid kann zirka 2 Monate nach Einreichen des Gesuches bei der Gemeinde erwartet werden.
Um einen möglichst raschen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, muss das Baugesuch vollständig sein.
Bauvorhaben
Merkblätter, Formulare und Abnahmeprotokolle zu den verschiedenen Anlagen stehen auf den nachfolgenden Seiten oder im Online-Schalter zur Verfügung.