Thermische Nutzung
Grundwasser-Wärmenutzungen erfordern einerseits eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, andererseits eine Konzession; zusätzlich ist eine Bewilligung für die Wiederversickerung bzw. Einleitung des Grundwassers in ein Gewässer erforderlich. Bewilligungsinstanz ist das Departement oder der Regierungsrat.
- Richtlinie: Nutzung von Grundwasser und Erdwärme zum Heizen oder Kühlen (pdf, 1.29 MB)
- Gesuch für die Bewilligung einer Brauchwassernutzung (pdf, 107 KB)
- Gesuch für die Bewilligung einer Brauchwassernutzung (doc, 87 KB)