Abbaubewilligung

Nach der Genehmigung eines Zonen- und Gestaltungsplanes mit Sonderbauvorschriften für eine Kiesgrube, einen Steinbruch oder eine Tongrube durch den Regierungsrat (Leitbehörde: Amt für Raumplanung), werden die einzelnen Abbauetappen auf Gesuch hin durch das Bau- und Justizdepartement freigegeben. Für die Freigabe einer neuen Etappe, die Verlängerung oder den Übertrag einer bestehenden Bewilligung ist das Normgesuch beim Amt für Umwelt einzureichen.