Umweltschutz bei Veranstaltungen
Bewilligung von Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen auf dem Gemeindegebiet, insbesondere bei Veranstaltungen auf der grünen Wiese, ist die Gemeinde (in der Regel örtliche Baubehörde) zuständig für deren Bewilligung (Ausnahme: motorsportliche Veranstaltungen gem. § 5 Abs. 1 Bst. j Verordnung über den Strassenverkehr, VSV, BGS 733.11).
Dabei stellt die Gemeinde die korrekte Abfallentsorgung, den Bodenschutz, die Einhaltung der Lärm- und Strahlenschutzvorgaben und den Gewässerschutz sicher. Für den Schallschutz der Teilnehmenden ist das Amt für Umwelt zuständig.
Rechtsgrundlagen:
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Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG; SR 814.711)
- Lärmschutzverordnung des Kanton Solothurn (LSV-SO; BGS 812.61)
Weiterführende Informationen: