Erdwärmesonden (EWS)
Eine EWS ermöglicht die Nutzung von Erdwärme in Tiefen bis 400 m. Die Länge einer EWS ist von den Bodeneigenschaften sowie von der erforderlichen Heizleistung abhängig. Einmal in eine Bohrung eingebracht, bildet die EWS einen geschlossenen Kreislauf. Den Wärmetausch mit dem Untergrund ermöglicht eine Wärmeträgerflüssigkeit, die durch Kunststoffrohre zirkuliert. Eine gering elastische, die EWS umgebende Suspension (Hinterfüllung) garantiert den direkten Kontakt zum Erdreich.
Der Bau von Erdwärmesonden im Kanton Solothurn erfordert in jedem Fall eine Bewilligung des Kantons.
Grundlagen zum Bewilligungsverfahren
Gut zu wissen:
Zulässigkeit
Die Zulässigkeit und die maximale Bohrtiefe richten sich nach den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Untergrund.
Die Machbarkeit von Erdwärmesonden können interessierte Personen mittels einer Online-Abfrage (interaktive Karte) im Internet oder beim zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Umwelt abklären:
EWS-Online-Abfrage
Markus Schütz, Tel. 032 627 26 93
Bewilligungsgebühr
Die Bewilligungsgebühr plus die Kosten für die Bohrkontrolle betragen ca. 900.- Fr. Bei einem Mehraufwand für die Bearbeitung oder bei Grossanlagen wie z.B. Erdsondenfeldern sind die Gebühren höher.
Förderbeiträge
Die Anforderungen an Förderbeitragsleistungen erfahren Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit
Bodenbeschaffenheit / Wärmeentzug
Bohrprofile von bereits ausgeführten Erdwärmesondenbohrungen können wertvolle Informationen über den geologischen Untergrund bei Bohrstandorten können liefern. Diese stehen auf dem Geoportal des Kantons zur Verfügung.
Bohrschlammentsorgung
Bei Erdwärmesonden-Bohrtätigkeiten kann ein grosses Volumen von Bohrschlamm/Bohrabwasser anfallen. Daher hat die ausführende Bohrfirma ausreichende Massnahmen für eine umwelt-und gewässerschutzgerechte Entsorgung des anfallenden Abwassers und des Bohrschlamms vorzunehmen.
Bohrkontrolle / Bohranmeldung
Die Bohrarbeiten werden im Kanton Solothurn durch ein vom Kanton beauftragtes Fachbüro begleitet und kontrolliert. Ab dem 1. Januar 2017 ist dies die Arbeitsgemeinschaft bestehend aus den Firmen Geo Explorers AG in Liestal und Wanner AG in Solothurn.
Der Beginn der Bohrarbeiten ist durch die Bohrfirma mindestens fünf Tage im Voraus beim Kanton (Amt für Umwelt), bei der Baubehörde der Standortgemeinde sowie beim Fachbüro anzumelden.
Die Bohrarbeiten sind von der Bohrfirma an folgende Adresse anzumelden:
Geo Explorers AG, Wasserturmplatz 1, 4410 Liestal / BL
Tel. +41 61 821 60 40 / E-Mail
Qualitätsgarantie
Bewährte Erdwärmesonden-Bohrfirmen sowie technisch einwandfreie Wärmepumpen werden mit einem Gütesiegel ausgezeichnet.
Zusätzliche Infos: Fördervereinigung Wärmepumpen Schweiz