Erdwärmesonden (EWS)

Eine EWS ermöglicht die Nutzung von Erdwärme in Tiefen bis 400 m. Die Länge einer EWS ist von den Bodeneigenschaften sowie von der erforderlichen Heizleistung abhängig. Einmal in eine Bohrung eingebracht, bildet die EWS einen geschlossenen Kreislauf. Den Wärmetausch mit dem Untergrund ermöglicht eine  Wärmeträgerflüssigkeit, die durch Kunststoffrohre zirkuliert. Eine gering elastische, die EWS umgebende Suspension (Hinterfüllung) garantiert den direkten Kontakt zum Erdreich. 

Der Bau von Erdwärmesonden im Kanton Solothurn erfordert in jedem Fall eine Bewilligung des Kantons.

Gut zu wissen:

Zulässigkeit

Die Zulässigkeit und die maximale Bohrtiefe richten sich nach den geologischen und hydrogeo­logischen Verhältnissen im Untergrund.

Die Machbarkeit von Erdwärmesonden können interessierte Personen mittels einer Online-Abfrage (interaktive Karte) im Internet oder beim zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Umwelt  abklären:

EWS-Online-Abfrage

Markus Schütz, Tel. 032 627 26 93

Bewilligungsgebühr

Die Bewilligungsgebühr plus die Kosten für die Bohrkontrolle betragen ca. 900.- Fr. Bei einem Mehraufwand für die Bearbeitung oder bei Gross­anlagen wie z.B. Erdsondenfeldern sind die Gebühren höher.

Förderbeiträge

Die Anforderungen an Förderbeitragsleistungen erfahren Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit

Bodenbeschaffenheit / Wärmeentzug

Bohrprofile von bereits ausgeführten Erdwärmesondenbohrungen können wertvolle Informationen über den geologischen Untergrund bei Bohrstandorten können  liefern. Diese stehen auf dem Geoportal des Kantons zur Verfügung.

Bohrschlammentsorgung

Bei Erdwärmesonden-Bohrtätigkeiten kann ein grosses Volumen von Bohrschlamm/Bohrabwasser anfallen. Daher hat die ausführende Bohrfirma ausreichende Massnahmen für eine umwelt-und gewässerschutzgerechte Entsorgung des anfallenden Abwassers und des Bohrschlamms vorzunehmen.

Bohrkontrolle / Bohranmeldung

Die Bohrarbeiten werden im Kanton Solothurn durch ein vom Kanton beauftragtes Fachbüro begleitet und kontrolliert. Ab dem 1. Januar 2017 ist dies die Arbeitsgemeinschaft bestehend aus den Firmen Geo Explorers AG in Liestal und Wanner AG in Solothurn.

Der Beginn der Bohrarbeiten ist durch die Bohrfirma mindestens fünf Tage im Voraus beim Kanton (Amt für Umwelt), bei der Baubehörde der Standortgemeinde sowie beim Fachbüro anzumelden.

Die Bohrarbeiten sind von der Bohrfirma an folgende Adresse anzumelden:
Geo Explorers AG, Wasserturmplatz 1, 4410 Liestal / BL
Tel. +41 61 821 60 40  / 
E-Mail

Qualitätsgarantie

Bewährte Erdwärmesonden-Bohrfirmen sowie technisch einwandfreie Wärmepumpen werden mit einem Gütesiegel ausgezeichnet.

Zusätzliche Infos: Fördervereinigung Wärmepumpen Schweiz