Projekt Elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBauSO)

Ein Projekt der Einwohnergemeinden und des Kantons Solothurn

Das Projekt eBauSO verfolgt das Ziel, die Baugesuchsverfahren in das Dienstleistungsangebot des kantonalen eGovernment-Portals my.so.ch einzubinden und den gesamten Ablauf mit den Gesuchstellenden und den Behörden digital und papierlos zu gestalten. Das integrierte eBau-Portal wird zukünftig der digitale Schalter, über den die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Gemeinde erfolgen kann. Persönliche Kontakte werden natürlich immer möglich bleiben. Trägerschaft des Projekts sind die Einwohnergemeinden und der Kanton Solothurn.

Das elektronische Baugesuchsverfahren im Kanton Solothurn mit eBau befindet sich zurzeit im Pilotbetrieb. Bei möglichen technischen Problemen melden Sie diese bitte über eBauSO@bd.so.ch an und versuchen Sie den Aufruf der Plattform eBau noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt. Wir werden die Behebung der technischen Probleme während den Supportzeiten von Montag bis Freitag jeweils von 7:30 bis 17:00 Uhr unverzüglich einleiten.

Zugang zum eBau-Testsystem

Wir bereiten gemeinsam mit den Pilotgemeinden die Pilotphase vor. Daher ist das eBau-Testsystem nicht mehr öffentlich zugänglich. Falls Sie einen Zugang benötigen, melden Sie sich via E-Mail an eBauSO@bd.so.ch.

Fragen und Antworten

Untenstehend die wichtigsten Fragen und Antworten zum elektronischen Baubewilligungsverfahren. Die Liste wird laufend erweitert.

Das Projekt eBauSO verfolgt das Ziel, den gesamten Ablauf der Baugesuchsverfahren mit den Gesuchstellenden und den Behörden im Kanton Solothurn digital und papierlos zu gestalten. Die gesamte Kommunikation zwischen den Gesuchstellenden und den zuständigen Gemeinden von der Gesucheinreichung über Nachforderungen, der Baubewilligung bis zur Bauabnahme soll zukünftig über das integrierte eBau-Portal erfolgen. Das eBau-Portal wird in das Dienstleistungsangebot des kantonalen eGovernment-Portals my.so.ch eingebunden. Persönliche Kontakte werden immer möglich bleiben.

Viele Verbesserungen werden mit der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens erreicht. Hier eine Auswahl:

  • Das Baubewilligungsverfahren wird auf eine zeitgemässe digitale Form umgestellt.
  • Der Verwaltungsaufwand wird auf allen Ebenen verringert.
  • Die Einsicht in die aufgelegten Pläne eines Baugesuchs kann das Web-Portal digital erfolgen.
  • eBau ist eine Web-Applikation, daher ist eine ortsungebundene Dossier Bearbeitung ohne Einschränkungen im Homeoffice oder bei Baukontrollen möglich.
  • eBau unterstützt eine vollständig digitale, bidirektionale, medienbruchfreie und papierlose Verarbeitung des gesamten Baubewilligungsverfahren end-to-end von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme.
  • Die Durchlaufzeiten von der Gesuchstellung bis zum Bauentscheid werden sich reduzieren (kein Postversand mehr, parallele Bearbeitung, einfachere Kommunikation).
  • Alle Beteiligte am Verfahren sind im Rahmen ihrer Berechtigungen immer aktuell über den Verfahrensstand informiert.

Ja und nein
Hier muss differenziert werden zwischen dem eBau-Portal und der integrierten Fachapplikation für die internen Verwaltungsprozesse.

  • Ja weil: Die Einführung von eBau in den Solothurner Gemeinden erfolgt etappiert jeweils in 10er-Blöcken. Sobald eBau in einer Gemeinde eingeführt ist, können Gesuchstellende ihr Gesuch für diese Gemeinden im eBau-Portal digital einreichen. Diese Gesuche können von den Gemeinden nur über eBau empfangen werden. Diese Funktion von eBau muss genutzt werden, wenn eine digitale Einreichung durch die Gesuchstellenden ermöglicht wird.
  • Nein weil: eBau verfügt über einen integrierten vollumfänglichen Applikationsbereich für die Abbildung des gesamten internen Bearbeitungsablauf von der ersten Gesuchbeurteilung über die Einbindung mitwirkender Fachstellen, dem Bauentscheid bis zur Bauabnahme. Dieser Applikationsbereich kann von den Gemeinden für die gesamte Gesuchbearbeitung mit den Vorteilen einer integrierten Lösung genutzt werden. Für diesen Funktionsbereich gibt es keine Verpflichtung zur Nutzung von eBau. Für Gemeinden, die trotzdem eigene Fachanwendungen weiter nutzen wollen, werden diese über eine Schnittstelle integriert.

Die Umstellung auf eine obligatorisch digitale Gesucheingabe wird mittelfristig angestrebt. Im Kanton Bern ist das schon vollzogen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage im Kanton Solothurn muss der analoge Weg möglich bleiben. Ein Obligatorium würde entsprechend eine Gesetzesänderung verlangen. Bis auf weiteres können Gesuchstellende ihre Gesuche im Kanton Solothurn somit auch herkömmlich in der zuständigen Gemeinde einreichen.

Die Projekt- und Betriebskosten werden zu zwei Drittel durch den Kanton Solothurn und zu einem Drittel durch die Einwohnergemeinden getragen. Der Kostenanteil der Gemeinden wird nach Einwohneranzahl auf die Gemeinden verteilt.

Die Einführung von eBau erfolgt in den Gemeinden ab dem 2. Quartal 2025 bis Anfang 2026 etappenweise. Eine vorgelagerte Pilotphase ist ab Ende 2024 geplant. Die konkreten Einführungstermine in den Gemeinden werden mit den jeweiligen Gemeinden Anfangs 2025 abgestimmt.

Ja - Im Kanton wird ein Kompetenzzentrum aufgebaut, über das der gesamte Support in Verbindung mit eBau organisiert wird. Dieser Service wird allen Nutzergruppen zur Verfügung stehen: Den Gesuchstellenden, den Gemeinde-Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden in den kantonalen und ausserkantonalen Fachstellen.

Die Gemeinden werden vor Ort zusammengefasst in den Regionen geschult. Zusätzlich bieten wir zu Beginn täglich Einführungsunterstützung über eine "Sprechstunde" per MS Teams für Fragen & Feedback. Für die Fachstellen werden wir regelmässig Videosequenzen per MS Teams anbieten, in die man sich auch mehrfach aufschalten kann.

Ja - Der Kanton Solothurn arbeitet intensiv in der interkantonalen Inosca-Community mit den Kantonen Uri, Bern, Schwyz und Graubünden zusammen. Wenn möglich werden Weiterentwicklung gemeinsam erarbeitet und finanziert. So wird fachliches und letztendlich finanzielles Synergiepotenzial in dem sich schweizweit sehr ähnelnden Baugesuchverfahren genutzt. (siehe auch www.inosca.ch).
 

Die digitale Planauflage führt zu keiner Änderung der urheberrechtlichen Ausgangslage.

Die Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Das integrierte Berechtigungssystem steuert, dass nur Berechtigte Zugang zu den jeweiligen Daten erhalten. In Baubewilligungsverfahren werden auch «alte» Baugesuche» auf den Parzellen herangezogen. Daher empfehlen wir, keine Gesuche im Rahmen einer Archivierung aus der operativen Datenbank zu löschen. Die Form der Langzeitarchivierung wird in den Gemeinden unterschiedlich geregelt.

Alle Dokumente, die im Rahmen der Baubewilligungsverfahren entstehen, werden in eBau abgelegt und bleiben auch dort nach Abschluss der Verfahren. Das ist wichtig, weil sie so auch bei der Beurteilung zukünftiger Gesuche herangezogen werden können. Eine zusätzliche Speicherung ausserhalb von eBau ist also nicht erforderlich.

Alle Daten in eBau werden im professionell geführten Rechenzentrum der AIO sicher gespeichert. Jeder Berechtigte kann jederzeit auf alle Daten (auch der abgeschlossenen Dossiers) zugreifen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Archivierung, sondern um die Bereitstellung der Daten und Dokumente, die für die operativen Baubewilligungsverfahren erforderlich sind. Dazu gehören auch die abgeschlossenen Dossiers. Die Themen "Archivierung" und "Langzeitarchivierung" gehören nicht zu den Aufgaben des Projekts.

Die Applikation wird in einem Rechenzentrum des Amts für Informatik und Organisation betrieben, dass allen Sicherheitsanforderungen entspricht. Datenowner ist die jeweilige Gemeinde, die entscheidet, wer Zugriff auf die Daten erhalten soll.

Das Unterschriftenblatt ersetzt die händischen Unterschriften auf den Plänen solange die Gesuchstellenden nicht über die Voraussetzungen für eine anerkannte elektronische Signatur verfügen. Wenn Gesuchstellende Pläne digital signiert einreichen, entfällt der Weg über das Unterschriftenblatt.

Ja – Mit Fachexperten aus den Gemeinden und den im Baugesuchverfahren mitwirkenden Fachstellen haben wir bereits mit Beginn der Konzeptphase und jetzt auch detailliert in der Realisierung die Inhalte der Baugesuchformulare so gestaltet, dass sie den Anforderungen aller Gemeinden entsprechen können und so einer Harmonisierung nichts im Wege steht. Das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Kantonen, in denen die gleiche Fachapplikation bereits im Einsatz ist.

Die in eBau hinterlegten Verfahrensabläufe werden gemeinsam mit Fachexperten aus den Gemeinden und den im Baugesuchverfahren mitwirkenden Fachstellen erarbeitet. Die Abläufe werden so gestaltet, dass sie die Arbeit erleichtern und nicht verkomplizieren und dass die in allen Gemeinden heute schon praktizierte vergleichbare Organisation berücksichtigt wird. Dabei werden bereits praktizierte Abläufe vom System unterstützt. Ein Beispiel: Eine Publikation kann erst erfolgen, wenn die Publikationswürdigkeit in einer Prüfung festgestellt wurde.
Damit ist die Harmonisierung der Verwaltungsabläufe unter Berücksichtigung der erforderlichen «Freiheitsräume» gegeben. Es wird sich nach der Einführung und den dann vorliegenden Praxiserfahrungen zeigen, ob es Änderungen in diesen Verfahrensabläufe braucht. Die Erfahrungen anderer Kantone zeigen, dass eine Harmonisierung der Verwaltungsabläufe über eBau nur mit Vorteilen für alle Gemeinden verbunden ist.
 

Ja - Die Nutzung von eBau ist einfach und intuitiv. Alle Daten und Dokumente stehen auf einem Blick in einem System ortsungebunden - also auch im Homeoffice - digital zur Verfügung. Lästige Papierarchive können aufgelöst werden. Die Einbindung von Fachstellen erfolgt digital und nicht mehr auf dem Papierversandweg. Das Aufgabenmodul ermöglicht den ständigen Überblick über die pendenten und erledigten Aufgaben aller Gesuchbeteiligten. Das sind nur einige Vorteile auch für kleine Gemeinden, die keine eigene Fachapplikation für das Baubewilligungsverfahren nutzen, ihre internen Abläufe über eBau zu organisieren.

Nein - Trotz aller Vorteile für die Nutzung von eBau auch für die internen Verwaltungsaufgaben in den Gemeinden wird es keine Verpflichtung geben, eigene gemeindespezifische Bauverwaltungssoftware zu Gunsten von eBau in den Gemeinden abzulösen. Der Datentransfer zwischen eBau und den gemeindespezifischen Fachapplikationen erfolgt dann über eine eCH-0211-Schnittstelle, die zum Leistungsumfang von e-Bau gehört. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass auch die eingesetzte Fachanwendung diese Schnittstelle im vorgegebenen eCH-Standard unterstützt. Dadurch wird sichergestellt, dass zu definierten Ereignisse (Gesucheinreichung, Zirkulation, etc) Daten und Dokumente ausgetauscht werden.
Einige eBau-Funktionsbereiche wie z.B. das Kommunikationsmodul, das die informelle Kommunikation zwischen allen Beteiligten in einem Gesuch nachvollziehbar ermöglicht (z.B. Gesuchstellende mit Gemeinden oder Fachstellen über das Portal), sind nicht Bestandteil der eCH-0211-Schnittstelle und können daher nicht in Verbindung mit eigenen Fachapplikation genutzt werden.
 

Grundsätzlich "Ja". eBau wird über alle Funktionen für die Abbildung eines Baugesuchsverfahren verfügen. Ob weiterhin eine eigene Gemeinde-Software betrieben werden soll, entscheidet aber jede Gemeinde für sich. In diesen Fällen kann der Datentransfer über eine eCH 0211-Schnittstelle erfolgen.

eBau wird zunächst nur für Baugesuche und Meldungen ausgerichtet.

Für die gängigen Applikationen gibt es bereits Migrationsverfahren, die in den anderen eBau-Kantonen bereits durchgeführt wurden. In diesen Fällen brauchen keine Dokumente, die in diesen Apps digital abgelegt sind, händisch gescannt und in eBau übertragen werden.

Entscheidet ein Gremium über das Baugesuch und etwaige Einsprachen, wird das im eBau über eine Vernehmlassung abgedeckt. Der Entscheid zum Gesuch und zu den etwaigen Einsprachen wird so im System nachvollziehbar dokumentiert.

Der Impuls für die Einbindung externer Gemeinde-Applikationen wird von den Gemeinden kommen, die weiterhin eigene Applikationen einsetzen wollen. Auf Seiten eBau sind wir mit der bereits vorhandenen eCH-0211 Schnittstelle vorbereitet. Es ist vorgesehen, dass die Hersteller noch im Jahr 2023 vom Projekt kontaktiert werden.

eBau verfügt über eine eCH-0211 Schnittstelle in der Version 2 Standard. Auf Seiten der Anbieter von Gemeinde-Applikationen wird unseres Wissens diese Schnittstelle unterstützt.

eBau verfügt bereits über eine eCH-0211 Schnittstelle in der Version 2.0.
Hier finden Sie die Schnittstellenbeschreibung: https://www.ech.ch/de/ech/ech-0211/2.0
 

eBau unterstützt zurzeit die Version 2.0 der Schnittstelle eCH-0211, welche unseres Wissens auch von gängigen Gemeindesystemen unterstützt wird..
Hier finden Sie die Schnittstellenbeschreibung: https://www.ech.ch/de/ech/ech-0211/2.0

Eine Aktualisierung der Schnittstelle auf Version 3.x wird noch geprüft.
 

Nein, wir werden aber zeitnah entscheiden. Wir haben für uns überraschend viele Gemeinden, die gerne Pilotgemeinde werden wollen, was uns sehr freut. Wir werden nach sachlichen Kriterien ein gutes "Mix" auswählen.

Um Pilotgemeinde werden zu können, brauchen Gemeinden erst einmal nichts vorbereiten. Mit jeder Gemeinde (auch Pilotgemeinde) findet vor der Einführung von eBau ein "On Boarding" statt, in dem u.a. Gemeinde-Spezifika, Rollen und Berechtigungen, Organisation (Fachstellen), Platzierung auf der Homepage, Datenmigration, besondere Organisation, etc. gemeinsam mit uns besprochen werden.
Wir planen bis Ende 2025 alle Gemeinden umgestellt zu haben.

Ja – Das eBau-Portal als digitaler Schalter für Baubewilligungsverfahren wird in das kantonale eGov-Portal my.so.ch vollständig eingebettet. Der Zugang und die Registrierung über SwissID wird über my.so.ch erfolgen.

Ja - Bereits jetzt sind Vertreter der Gemeinden und der kantonalen Fachstellen in die Erarbeitung des eBau-Portals eingebunden. Sobald das eBau-Portal fertiggestellt ist, werden wir das Feedback von potenziellen Gesuchstellenden abholen. Die Usability steht im Mittelpunkt bei der Gestaltung der Applikation und ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unser Projekt.

In der ersten Ausprägung werden die Parzellen über Punkt ausgewählt. Die Details werden dann über die Pläne ersichtlich. Darstellungen über Linien- resp. flächenförmige Polygone werden zurzeit geprüft.

In einer ersten Phase geht es zunächst "nur" um Baugesuche und Baumeldungen.

Nein, das ist nicht im Projekt eBauSo vorgesehen.

Ja, eBau verfügt über eine GWR-Schnittstelle.

Grundsätzlich "Ja". Für eBau existieren Migrationsprogramme. Der Lieferant der Gemeinde-SW muss die Dossier nach einem definierten Verfahren exportieren.

Ja, eBau verfügt über ein Gebührenmodul.

Die Publikation wird vorerst weiterhin über den Anzeiger (bzw. das kommunale Publikationsorgan) geschehen. Die öffentliche Planauflage wird über das eBau-Portal ermöglicht. Es spricht nichts dagegen, auf der Gemeindehomepage auf die öffentliche Auflage aufmerksam zu machen. Dies ersetzt jedoch die Publikation im Anzeiger oder dem kommunalen Publikationsorgan vorerst nicht.

In eBau werden die Publikationen über Aufgaben ausgelöst. In diesem Zusammenhang werden über eine entsprechende Vorlage die Publikationsaufträge an die Publikationsorgane erstellt. Diese können dann via E-Mail verschickt werden. Eine einheitliche digitale Schnittstelle zu den Publikationsorganen existiert nicht.

Ja, alle Gesuche inklusive Pläne, die über das eBau-Portal eingereicht werden, kommen digital zur Gemeinde. Idealerweise werden sie dann auch in der Baukommission in dieser digitalen Form geprüft. Wie sich die Gemeinden organisieren, bleibt aber in ihrem Ermessen.

Ja - Personen, die für mehrere Gemeinde Baugesuche bearbeiten benötigen für jede Gemeinde ein separates Login. So wird sichergestellt, dass die Bearbeitung für die jeweilige Gemeinde im Rahmen der Berechtigungen erfolgt.

Eine Eingabe eines Gesuchs in Papierform wird immer in nachvollziehbaren Fällen möglich bleiben.
Werden Gesuche in Papierform eingereicht, werden sie in den Gemeinden in eBau nacherfasst. Dokumente werden eingescannt und in das Dossier hochgeladen. Das geschieht über die integrierte Funktion «Nacherfassung Papiergesuch». In eBau ist ersichtlich, dass es sich nicht um ein vom Gesuchstellenden digital eingereichtes Gesuch handelt.
 

Ja, das ist möglich.

Hierbei könnte es sich um einen Umbau handeln, welcher ganz normal als Baugesuch eingegeben werden kann. Das Beispiel eines zusätzlichen bzw. einer Verlegung des Gebäudeeingangs hätte erst nach der Ausführung des Bauvorhabens einen Einfluss auf die Gebäudeadresse.

Aus den aus dem GIS übernommenen Daten werden Vorschläge für die Einbindung von Fachstellen im Rahmen der Zirkulation generiert. Diese können von der Gemeinde übernommen werden.

Im System können Fristen hinterlegt werden. Diese können angepasst werden.

eBau vergibt pro Gemeinde pro Jahr eine fortlaufende Baugesuchs Nummer.

Grundsätzlich geht das. Wir sehen aber nicht die Notwendigkeit nicht.

Bei Umbauten wäre das denkbar. Allerdings ist das zunächst nicht vorgesehen.

Wenn eine Kommunikation eingegangen ist, wird eine Notifikation per E-Mail mit einem Link versendet.

Beschwerdeführer/-innen können Bauherr/-innen, Planverfasser/-innen oder Grundbesitzer/-innen sein. Dann könnten deren Daten dupliziert werden. Es könnten aber auch (ggf. zusätzlich) Einsprechende sein. Wenn deren Daten in der Rubrik "Einsprachen" vorhanden sind, könnten auch deren Daten dupliziert werden.
Wir nehmen diese Anregung gerne entgegen. Bewerten sie aber nicht als zwingend erforderlich für die erste "eBau-Ausbaustufe".

Alle Einsprachen können in eBau erfasst werden. Es gibt einen Beschluss, die Einspracheverfahren weiterhin in Papierform abzuwickeln, um das Volumen nicht zu vergrössern. Die Dokumente können eingescannt und im eBau abgelegt werden.

Ja, entweder durch das Einscannen der Papierdossiers oder - falls vorhanden - durch Migration aus Gemeindeapplikationen (In jedem Fall nach Rücksprache mit der Projektleitung!).

Ja, alle Baumassnahmen, für die Baubewilligungen benötigt werden oder die gemeldet werden müssen, sind über eBau einzureichen.

Wird geprüft und falls möglich geändert.

Es ist nicht zwingend. Wenn man aber auf alte Papierdossiers innerhalb von eBau zurückgreifen möchte, ist es erforderlich, diese nach eBau zu importieren.

Jede ZIP-Datei darf nicht grösser als 1 GByte sein. Es können jedoch mehrere ZIP-Dateien importiert werden.

Die Exceldatei und die Dokumentation zum Dossier Import sind auf dieser Projektwebseite veröffentlicht (siehe oben).

Wir werden einen Vorschlag für eine Excel-Liste mit auf das wesentliche reduzierte Metadaten für den Import von Papierakten auf der Projektwebseite veröffentlicht.

Bezüglich der Gebühren von kantonalen Fachstellen ändert sich mit der Einführung von eBau nichts.

Ja, abgeschlossene Bauvorhaben werden mit ihrem Status "abgeschlossen" übernommen.

Fristen werden vorgeschlagen, können aber überschrieben werden.

Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie ihr bestehendes System weiterverwenden will. Wir helfen aber gerne – falls gewünscht – bei der Entscheidungsfindung.

Ja, Dokumentation und erforderliche Excel-Datei stehen auf der Projekt-Homepage zur Verfügung (siehe oben). Es braucht eine Vereinbarung der Gemeinde mit dem Software-Lieferanten, die Daten im erforderlichen Format bereitzustellen.

Ja, das ist in den dafür vorgesehenen Ordnern möglich.

Ja unbedingt, aber nur abgeschlossene Dossiers.

Wir sind in der Entscheidungsfindung auf der Zielgeraden. Erfreulich viele Gemeinden haben sich bereit erklärt, Pilotgemeinde werden zu wollen. Daher müssen wir eine Auswahl treffen. In der ersten Hälfte Mai 2024 sollte die Auswahl abgeschlossen sein.

Ja, es gibt eine Spezifikation, welche auf der Projektwebseite publiziert ist (siehe oben). Für Fragen stehen wir gerne zusätzlich zur Verfügung.

Im eBau werden die Fristen immer bei der Erstellung einer Anfrage über eine Zirkulation in der Regel durch die Gemeinde festgelegt und können durch die eingeladene Fachstelle nicht verändert werden. Diese Fristen haben keine "rechtliche" Relevanz. Sollte die Frist unrealistisch sein, könnte die Fachstelle über das Kommunikationsmodul die Gemeinde entsprechend informieren.

Alle Dokumente, die während der Bauphase (bzw. Bewilligungsverfahren) erstellt werden, können direkt im Dokumentenmodul von eBau je nach Thema in den dafür vorgesehenen Ordnern abgelegt werden.

Sie werden dieses Schreiben im Ordner "Intern" auf Basis einer Dokumentenvorlage mit MS Word erstellen, nach pdf konvertieren und dann das pdf in den Ordner "Beteiligte Behörden" verschieben und für den Bauherrn im eBau-Portal freigeben. Nur die internen Stellen, die für dieses Dossier berechtigt sind, haben Einsicht in diesen Ordner.

Zunächst einmal werden diese Auflagen Teil der Verfügung "Bauentscheid". Es wird auch noch ein Modul "Auflagenkontrolle" geben. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt implementiert.

Ja, der Architekt wird sinnvollerweise durch den Bauherrn auf das Dossier berechtigt oder er/sie werden bereits für den Bauherrn das Gesuch erfassen. Mit einer entsprechenden Berechtigung kann er/sie die gesamte Funktionalität nutzen (auch die Meldung "Baustart").

Die entsprechende Schnittstelle (eCH-0211 Schnittstelle) wird auf Seite eBau mit dem kommenden Release 8 ausgeliefert.

Die Schulungen werden bedarfsgerecht für die verschiedenen Nutzerkreise durchgeführt. Zudem wird es Quick-Guides geben, welche die einzelnen Funktionen kurz und prägnant beschreiben. Im Weiteren sind während des Rollouts tägliche Fragestunden für die jeweils betroffenen Gemeinden vorgesehen.

Im Kanton Solothurn gibt es keinen Zwang, Dienstleistungen des Kantons oder der Einwohnergemeinden digital abzuwickeln. Wenn eine gesuchstellende Person nicht über die Voraussetzungen für die digitale Variante verfügt oder verfügen will, wird die Person das Gesuch wie bisher als Papier einreichen. Die Gemeinde wird dann über die Funktion "Neues Papierdossier" das Gesuch erfassen.

Gegebenenfalls für ergänzende Infrastruktur. Das ist aber je Gemeinde unterschiedlich.

Bei der digitalen Einreichung ersetzt das Unterschriftenblatt die Unterschriften auf den Plänen. Das Thema digitale Signatur und digitale Zustellung ist in Vorbereitung. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind bereits gegeben.

Bei den Themen digitale Signatur und digitale Zustellung sind die zuständigen kantonalen Stellen involviert.

Kontakte

Gesamtprojektleiter eBauSO
Dieter Bartsch, opus consulting, Basel

Leiter Betrieb & Support eBau
Daniel Müller, Bau- und Justizdepartement Kanton Solothurn

Stellen Sie Ihre Fragen oder geben Sie Ihr Feedback zum Projekt per E-Mail an

eBauSO@bd.so.ch

Roadmap

Organigramm

Das Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben des Kantons und der Einwohnergemeinden im Kanton Solothurn.

Bau- und Justizdepartement

Projekt eBauSO
Rötihof
Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn