Projekt Elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBauSO)

Ein Projekt der Einwohnergemeinden und des Kantons Solothurn

Das Projekt eBauSO verfolgt das Ziel, die Baugesuchsverfahren in das Dienstleistungsangebot des kantonalen eGovernment-Portals my.so.ch einzubinden und den gesamten Ablauf mit den Gesuchstellenden und den Behörden digital und papierlos zu gestalten. Das integrierte eBau-Portal wird zukünftig der digitale Schalter, über den die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Gemeinde erfolgen kann. Persönliche Kontakte werden natürlich immer möglich bleiben. Trägerschaft des Projekts sind die Einwohnergemeinden und der Kanton Solothurn.

News

  • Am Montag, 25. November 2024 wurde der Pilotbetrieb von eBau im Kanton Solothurn mit sechs Pilotgemeinden gestartet. Das Baubewilligungsverfahren kann zunächst mit den sechs Pilotgemeinden Breitenbach, Derendingen, Messen, Olten, Selzach und Solothurn über die Fachapplikation eBau digital abgewickelt werden.


  • In sechs Solothurner Gemeinden soll das digitale Baubewilligungsverfahren in einer Pilotphase getestet werden. Die Applikation unter dem Titel eBau wird die Abwicklung für Bauherrschaften und Projektverfasser/innen und ihre Kommunikation mit den Behörden erleichtern.


  • Am Mittwoch, 6. November 2024 informieren wir von 11:00-12:00 Uhr kurz vor dem Start des Pilotbetriebs via Microsoft-Teams über den aktuellen Projektfortschritt.


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Zugang zum eBau-Testsystem

Wir bereiten gemeinsam mit den Pilotgemeinden die Pilotphase vor. Daher ist das eBau-Testsystem nicht mehr öffentlich zugänglich. Falls Sie einen Zugang benötigen, melden Sie sich via E-Mail an eBauSO@bd.so.ch.

Informationen zum Datenimport aus Papierarchiven und aus Fachapplikationen

Weitere Informationen zum Projekt

Fragen und Antworten

Untenstehend die wichtigsten Fragen und Antworten zum elektronischen Baubewilligungsverfahren. Die Liste wird laufend erweitert.

Was ist das Ziel von eBau?

Das Projekt eBauSO verfolgt das Ziel, den gesamten Ablauf der Baugesuchsverfahren mit den Gesuchstellenden und den Behörden im Kanton Solothurn digital und papierlos zu gestalten. Die gesamte Kommunikation zwischen den Gesuchstellenden und den zuständigen Gemeinden von der Gesucheinreichung über Nachforderungen, der Baubewilligung bis zur Bauabnahme soll zukünftig über das integrierte eBau-Portal erfolgen. Das eBau-Portal wird in das Dienstleistungsangebot des kantonalen eGovernment-Portals my.so.ch eingebunden. Persönliche Kontakte werden immer möglich bleiben.

Was soll mit eBau verbessert werden?

Viele Verbesserungen werden mit der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens erreicht. Hier eine Auswahl:

  • Das Baubewilligungsverfahren wird auf eine zeitgemässe digitale Form umgestellt.
  • Der Verwaltungsaufwand wird auf allen Ebenen verringert.
  • Die Einsicht in die aufgelegten Pläne eines Baugesuchs kann das Web-Portal digital erfolgen.
  • eBau ist eine Web-Applikation, daher ist eine ortsungebundene Dossier Bearbeitung ohne Einschränkungen im Homeoffice oder bei Baukontrollen möglich.
  • eBau unterstützt eine vollständig digitale, bidirektionale, medienbruchfreie und papierlose Verarbeitung des gesamten Baubewilligungsverfahren end-to-end von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme.
  • Die Durchlaufzeiten von der Gesuchstellung bis zum Bauentscheid werden sich reduzieren (kein Postversand mehr, parallele Bearbeitung, einfachere Kommunikation).
  • Alle Beteiligte am Verfahren sind im Rahmen ihrer Berechtigungen immer aktuell über den Verfahrensstand informiert.

Müssen die Gemeinden eBau nutzen?

Ja und nein
Hier muss differenziert werden zwischen dem eBau-Portal und der integrierten Fachapplikation für die internen Verwaltungsprozesse.

  • Ja weil: Die Einführung von eBau in den Solothurner Gemeinden erfolgt etappiert jeweils in 10er-Blöcken. Sobald eBau in einer Gemeinde eingeführt ist, können Gesuchstellende ihr Gesuch für diese Gemeinden im eBau-Portal digital einreichen. Diese Gesuche können von den Gemeinden nur über eBau empfangen werden. Diese Funktion von eBau muss genutzt werden, wenn eine digitale Einreichung durch die Gesuchstellenden ermöglicht wird.
  • Nein weil: eBau verfügt über einen integrierten vollumfänglichen Applikationsbereich für die Abbildung des gesamten internen Bearbeitungsablauf von der ersten Gesuchbeurteilung über die Einbindung mitwirkender Fachstellen, dem Bauentscheid bis zur Bauabnahme. Dieser Applikationsbereich kann von den Gemeinden für die gesamte Gesuchbearbeitung mit den Vorteilen einer integrierten Lösung genutzt werden. Für diesen Funktionsbereich gibt es keine Verpflichtung zur Nutzung von eBau. Für Gemeinden, die trotzdem eigene Fachanwendungen weiter nutzen wollen, werden diese über eine Schnittstelle integriert.

Gibt es zukünftig nur noch digitale Baubewilligungsverfahren?

Die Umstellung auf eine obligatorisch digitale Gesucheingabe wird mittelfristig angestrebt. Im Kanton Bern ist das schon vollzogen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage im Kanton Solothurn muss der analoge Weg möglich bleiben. Ein Obligatorium würde entsprechend eine Gesetzesänderung verlangen. Bis auf weiteres können Gesuchstellende ihre Gesuche im Kanton Solothurn somit auch herkömmlich in der zuständigen Gemeinde einreichen.

Wieviel kostet die Nutzung von eBau für Gemeinden?

Die Projekt- und Betriebskosten werden zu zwei Drittel durch den Kanton Solothurn und zu einem Drittel durch die Einwohnergemeinden getragen. Der Kostenanteil der Gemeinden wird nach Einwohneranzahl auf die Gemeinden verteilt.

Wann steht eBau zur Verfügung?

Die Einführung von eBau erfolgt in den Gemeinden ab dem 2. Quartal 2025 bis Anfang 2026 etappenweise. Eine vorgelagerte Pilotphase ist ab Ende 2024 geplant. Die konkreten Einführungstermine in den Gemeinden werden mit den jeweiligen Gemeinden Anfangs 2025 abgestimmt.

Bietet der Kanton einen Support für eBau an?

Ja - Im Kanton wird ein Kompetenzzentrum aufgebaut, über das der gesamte Support in Verbindung mit eBau organisiert wird. Dieser Service wird allen Nutzergruppen zur Verfügung stehen: Den Gesuchstellenden, den Gemeinde-Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden in den kantonalen und ausserkantonalen Fachstellen.

Wie laufen die Schulungen ab?

Die Gemeinden werden vor Ort zusammengefasst in den Regionen geschult. Zusätzlich bieten wir zu Beginn täglich Einführungsunterstützung über eine "Sprechstunde" per MS Teams für Fragen & Feedback. Für die Fachstellen werden wir regelmässig Videosequenzen per MS Teams anbieten, in die man sich auch mehrfach aufschalten kann.

Fliessen Erfahrungen anderer Kantone in die Entwicklung von eBau ein?

Ja - Der Kanton Solothurn arbeitet intensiv in der interkantonalen Inosca-Community mit den Kantonen Uri, Bern, Schwyz und Graubünden zusammen. Wenn möglich werden Weiterentwicklung gemeinsam erarbeitet und finanziert. So wird fachliches und letztendlich finanzielles Synergiepotenzial in dem sich schweizweit sehr ähnelnden Baugesuchverfahren genutzt. (siehe auch www.inosca.ch).
 

Wie ist die rechtliche Situation mit dem digitalen Veröffentlichen von Plänen? Stichwort Urheberrecht?

Die digitale Planauflage führt zu keiner Änderung der urheberrechtlichen Ausgangslage.

Wie sieht die Datenhaltung und die rechtliche Archivierung der Baugesuche aus?

Die Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Das integrierte Berechtigungssystem steuert, dass nur Berechtigte Zugang zu den jeweiligen Daten erhalten. In Baubewilligungsverfahren werden auch «alte» Baugesuche» auf den Parzellen herangezogen. Daher empfehlen wir, keine Gesuche im Rahmen einer Archivierung aus der operativen Datenbank zu löschen. Die Form der Langzeitarchivierung wird in den Gemeinden unterschiedlich geregelt.

Wie funktioniert die Ablage und Archivierung? Nur über eBau oder muss die Gemeinde die Dokumente selbst abspeichern?

Alle Dokumente, die im Rahmen der Baubewilligungsverfahren entstehen, werden in eBau abgelegt und bleiben auch dort nach Abschluss der Verfahren. Das ist wichtig, weil sie so auch bei der Beurteilung zukünftiger Gesuche herangezogen werden können. Eine zusätzliche Speicherung ausserhalb von eBau ist also nicht erforderlich.

Wie sieht es mit der Archivierung (Langzeit) der ganzen Daten und Dokumenten aus? Kann ich auf die archivierten Daten längerfristig zugreifen oder muss die Gemeinde sich um eine Langzeitarchivierung kümmern?

Alle Daten in eBau werden im professionell geführten Rechenzentrum der AIO sicher gespeichert. Jeder Berechtigte kann jederzeit auf alle Daten (auch der abgeschlossenen Dossiers) zugreifen. Die Gemeinden müssen sich nicht um die Datensicherheit kümmern oder sorgen. Eine zusätzliche Langzeitarchivierung ist nicht erforderlich.

Wie sicher sind die gespeicherten Daten/Pläne gegen Manipulationen?

Die Applikation wird in einem Rechenzentrum des Amts für Informatik und Organisation betrieben, dass allen Sicherheitsanforderungen entspricht. Datenowner ist die jeweilige Gemeinde, die entscheidet, wer Zugriff auf die Daten erhalten soll.

Wie funktioniert die Gesuchstellung via elektronischer Unterschrift (als Alternative zum Unterschriftenblatt per Post)?

Das Unterschriftenblatt ersetzt die händischen Unterschriften auf den Plänen solange die Gesuchstellenden nicht über die Voraussetzungen für eine anerkannte elektronische Signatur verfügen. Wenn Gesuchstellende Pläne digital signiert einreichen, entfällt der Weg über das Unterschriftenblatt.

Werden harmonisierte Baugesuchformulare genutzt?

Ja – Mit Fachexperten aus den Gemeinden und den im Baugesuchverfahren mitwirkenden Fachstellen haben wir bereits mit Beginn der Konzeptphase und jetzt auch detailliert in der Realisierung die Inhalte der Baugesuchformulare so gestaltet, dass sie den Anforderungen aller Gemeinden entsprechen können und so einer Harmonisierung nichts im Wege steht. Das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Kantonen, in denen die gleiche Fachapplikation bereits im Einsatz ist.

Werden gemeindespezifische Verfahrensabläufe im eBau abgebildet?

Die in eBau hinterlegten Verfahrensabläufe werden gemeinsam mit Fachexperten aus den Gemeinden und den im Baugesuchverfahren mitwirkenden Fachstellen erarbeitet. Die Abläufe werden so gestaltet, dass sie die Arbeit erleichtern und nicht verkomplizieren und dass die in allen Gemeinden heute schon praktizierte vergleichbare Organisation berücksichtigt wird. Dabei werden bereits praktizierte Abläufe vom System unterstützt. Ein Beispiel: Eine Publikation kann erst erfolgen, wenn die Publikationswürdigkeit in einer Prüfung festgestellt wurde.
Damit ist die Harmonisierung der Verwaltungsabläufe unter Berücksichtigung der erforderlichen «Freiheitsräume» gegeben. Es wird sich nach der Einführung und den dann vorliegenden Praxiserfahrungen zeigen, ob es Änderungen in diesen Verfahrensabläufe braucht. Die Erfahrungen anderer Kantone zeigen, dass eine Harmonisierung der Verwaltungsabläufe über eBau nur mit Vorteilen für alle Gemeinden verbunden ist.
 

Lohnt sich eBau für kleine Gemeinden mit wenigen Baugesuchen pro Jahr?

Ja - Die Nutzung von eBau ist einfach und intuitiv. Alle Daten und Dokumente stehen auf einem Blick in einem System ortsungebunden - also auch im Homeoffice - digital zur Verfügung. Lästige Papierarchive können aufgelöst werden. Die Einbindung von Fachstellen erfolgt digital und nicht mehr auf dem Papierversandweg. Das Aufgabenmodul ermöglicht den ständigen Überblick über die pendenten und erledigten Aufgaben aller Gesuchbeteiligten. Das sind nur einige Vorteile auch für kleine Gemeinden, die keine eigene Fachapplikation für das Baubewilligungsverfahren nutzen, ihre internen Abläufe über eBau zu organisieren.

Müssen Gemeinden bereits vorhandene Bauverwaltungssoftware aufgeben?

Nein - Trotz aller Vorteile für die Nutzung von eBau auch für die internen Verwaltungsaufgaben in den Gemeinden wird es keine Verpflichtung geben, eigene gemeindespezifische Bauverwaltungssoftware zu Gunsten von eBau in den Gemeinden abzulösen. Der Datentransfer zwischen eBau und den gemeindespezifischen Fachapplikationen erfolgt dann über eine eCH-0211-Schnittstelle, die zum Leistungsumfang von e-Bau gehört. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass auch die eingesetzte Fachanwendung diese Schnittstelle im vorgegebenen eCH-Standard unterstützt. Dadurch wird sichergestellt, dass zu definierten Ereignisse (Gesucheinreichung, Zirkulation, etc) Daten und Dokumente ausgetauscht werden.
Einige eBau-Funktionsbereiche wie z.B. das Kommunikationsmodul, das die informelle Kommunikation zwischen allen Beteiligten in einem Gesuch nachvollziehbar ermöglicht (z.B. Gesuchstellende mit Gemeinden oder Fachstellen über das Portal), sind nicht Bestandteil der eCH-0211-Schnittstelle und können daher nicht in Verbindung mit eigenen Fachapplikation genutzt werden.
 

Wird mit eBau eine gemeindeeigene Baugesuchsverwaltungssoftware überflüssig?

Grundsätzlich "Ja". eBau wird über alle Funktionen für die Abbildung eines Baugesuchsverfahren verfügen. Ob weiterhin eine eigene Gemeinde-Software betrieben werden soll, entscheidet aber jede Gemeinde für sich. In diesen Fällen kann der Datentransfer über eine eCH 0211-Schnittstelle erfolgen.

Unsere Bau- und Werkkommission behandelt neben den Baugesuchen auch andere Geschäfte (Strassenbau, Werkleitungen, usw.). Werden wir dafür immer noch auf unsere aktuelle Software angewiesen sein?

eBau wird zunächst nur für Baugesuche und Meldungen ausgerichtet.

Wie funktioniert der Prozess aus einer bestehenden Applikation? In diesem Fall sind die Baugesuche bereits in einem System vorhanden und müssten nicht mehr neu im eBau eingescannt werden.

Für die gängigen Applikationen gibt es bereits Migrationsverfahren, die in den anderen eBau-Kantonen bereits durchgeführt wurden. In diesen Fällen brauchen keine Dokumente, die in diesen Apps digital abgelegt sind, händisch gescannt und in eBau übertragen werden.

Unsere heutige GEVER-Lösung ist mit den Baugesuchen verknüpft. Das heisst ein GR-Entscheid kann mit dem Baugesuch verknüpft werden. Die Historie z.B. Einsprachen etc. kann jederzeit verfolgt werden. Wie ist die Verknüpfung mit eBau möglich?

Entscheidet ein Gremium über das Baugesuch und etwaige Einsprachen, wird das im eBau über eine Vernehmlassung abgedeckt. Der Entscheid zum Gesuch und zu den etwaigen Einsprachen wird so im System nachvollziehbar dokumentiert.

Wurden die Software-Lieferanten der Gemeinden bereits einbezogen?

Der Impuls für die Einbindung externer Gemeinde-Applikationen wird von den Gemeinden kommen, die weiterhin eigene Applikationen einsetzen wollen. Auf Seiten eBau sind wir mit der bereits vorhandenen eCH-0211 Schnittstelle vorbereitet. Es ist vorgesehen, dass die Hersteller noch im Jahr 2023 vom Projekt kontaktiert werden.

Wie ist der Stand bei der Erarbeitung von Schnittstellen zu den Gemeindesoftware-Lieferanten?

eBau verfügt über eine eCH-0211 Schnittstelle in der Version 2 Standard. Auf Seiten der Anbieter von Gemeinde-Applikationen wird unseres Wissens diese Schnittstelle unterstützt.

Wann ist die Schnittstelle eCH-0211 verfügbar?

eBau verfügt bereits über eine eCH-0211 Schnittstelle in der Version 2.0.
Hier finden Sie die Schnittstellenbeschreibung: https://www.ech.ch/de/ech/ech-0211/2.0
 

Gibt es eine Schnittstellenbeschreibung für die Schnittstelle zu den Fachanwendungen der Gemeinden?

eBau unterstützt zurzeit die Version 2.0 der Schnittstelle eCH-0211, welche unseres Wissens auch von gängigen Gemeindesystemen unterstützt wird..
Hier finden Sie die Schnittstellenbeschreibung: https://www.ech.ch/de/ech/ech-0211/2.0

Eine Aktualisierung der Schnittstelle auf Version 3.x wird noch geprüft.
 

Gibt es schon eine Übersicht, welche Gemeinden im Oktober im Pilot dabei sind?

Nein, wir werden aber zeitnah entscheiden. Wir haben für uns überraschend viele Gemeinden, die gerne Pilotgemeinde werden wollen, was uns sehr freut. Wir werden nach sachlichen Kriterien ein gutes "Mix" auswählen.

Was muss eine Gemeinde für Voraussetzungen schaffen, um Pilotgemeinde zu werden bzw. ab Ende 2025 eBau nutzen zu können?

Um Pilotgemeinde werden zu können, brauchen Gemeinden erst einmal nichts vorbereiten. Mit jeder Gemeinde (auch Pilotgemeinde) findet vor der Einführung von eBau ein "On Boarding" statt, in dem u.a. Gemeinde-Spezifika, Rollen und Berechtigungen, Organisation (Fachstellen), Platzierung auf der Homepage, Datenmigration, besondere Organisation, etc. gemeinsam mit uns besprochen werden.
Wir planen bis Ende 2025 alle Gemeinden umgestellt zu haben.

Ist eBau kundenseitig vollständig in my.so.ch eingebettet und nutzt die dort vorhandenen Services (z.B. Identifikation über SwissID / Zahlung über ePay)?

Ja – Das eBau-Portal als digitaler Schalter für Baubewilligungsverfahren wird in das kantonale eGov-Portal my.so.ch vollständig eingebettet. Der Zugang und die Registrierung über SwissID wird über my.so.ch erfolgen.

Werden vor dem Go-Live Usability-Test mit den zukünftigen Anwender-Gruppen von eBau (inkl. "Endkunden") durchgeführt?

Ja - Bereits jetzt sind Vertreter der Gemeinden und der kantonalen Fachstellen in die Erarbeitung des eBau-Portals eingebunden. Sobald das eBau-Portal fertiggestellt ist, werden wir das Feedback von potenziellen Gesuchstellenden abholen. Die Usability steht im Mittelpunkt bei der Gestaltung der Applikation und ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unser Projekt.

Werden die Baugesuche immer als Punkt dargestellt? Wie ist es mit linienförmigen Bauvorhaben, z.B. Wasserleitungen? Werden diese als Linie bzw. als Fläche (Polygon) dargestellt. Stichwort: Geodaten (Shp-, Dwg-Files).

In der ersten Ausprägung werden die Parzellen über Punkt ausgewählt. Die Details werden dann über die Pläne ersichtlich. Darstellungen über Linien- resp. flächenförmige Polygone werden zurzeit geprüft.

Geht es nur um Baugesuche und keine Nutzungsplanungen (z.B. Gestaltungspläne, die auch durch den Kanton bewilligt werden)?

In einer ersten Phase geht es zunächst "nur" um Baugesuche und Baumeldungen.

Wird das Grundbuchamt künftig Abparzellierungsanfragen (bezüglich Grünflächenziffer) auch via Plattform an die Baukommission/-verwaltung der Gemeinde stellen?

Nein, das ist nicht im Projekt eBauSo vorgesehen.

Ist eine GWR-Schnittstelle implementiert?

Ja, eBau verfügt über eine GWR-Schnittstelle.

Können alte Baugesuche nach eBau übertragen werden?

Grundsätzlich "Ja". Für eBau existieren Migrationsprogramme. Der Lieferant der Gemeinde-SW muss die Dossier nach einem definierten Verfahren exportieren.

Können die Gebühren und Drittkosten erhoben werden?

Ja, eBau verfügt über ein Gebührenmodul.

Wie sieht es mit den öffentlichen Publikationen und Auflagen aus?

Die Publikation wird vorerst weiterhin über den Anzeiger (bzw. das kommunale Publikationsorgan) geschehen. Die öffentliche Planauflage wird über das eBau-Portal ermöglicht. Es spricht nichts dagegen, auf der Gemeindehomepage auf die öffentliche Auflage aufmerksam zu machen. Dies ersetzt jedoch die Publikation im Anzeiger oder dem kommunalen Publikationsorgan vorerst nicht.

Werden die amtlichen Publikationsanzeiger auch durch eBauSO direkt angeschrieben?

In eBau werden die Publikationen über Aufgaben ausgelöst. In diesem Zusammenhang werden über eine entsprechende Vorlage die Publikationsaufträge an die Publikationsorgane erstellt. Diese können dann via E-Mail verschickt werden. Eine einheitliche digitale Schnittstelle zu den Publikationsorganen existiert nicht.

Ist es richtig, dass der Bauherr resp. sein Architekt die Eingabe komplett über das eBau-Portal macht und das Dossier anschliessend digital zur Prüfung an die Baukommission der Gemeinde geht?

Ja, alle Gesuche inklusive Pläne, die über das eBau-Portal eingereicht werden, kommen digital zur Gemeinde. Idealerweise werden sie dann auch in der Baukommission in dieser digitalen Form geprüft. Wie sich die Gemeinden organisieren, bleibt aber in ihrem Ermessen.

Falls mehrere Gemeinden durch eine Person betreut werden, benötigt es für jede Gemeinde ein eigenes Login?

Ja - Personen, die für mehrere Gemeinde Baugesuche bearbeiten benötigen für jede Gemeinde ein separates Login. So wird sichergestellt, dass die Bearbeitung für die jeweilige Gemeinde im Rahmen der Berechtigungen erfolgt.

Nicht jeder Private hat die Möglichkeit, die Dokumente digital zu erfassen. Wie machen das diese Personen?

Eine Eingabe eines Gesuchs in Papierform wird immer in nachvollziehbaren Fällen möglich bleiben.
Werden Gesuche in Papierform eingereicht, werden sie in den Gemeinden in eBau nacherfasst. Dokumente werden eingescannt und in das Dossier hochgeladen. Das geschieht über die integrierte Funktion «Nacherfassung Papiergesuch». In eBau ist ersichtlich, dass es sich nicht um ein vom Gesuchstellenden digital eingereichtes Gesuch handelt.
 

Kann bei der Lokalisierung nach der GB-Nummer gesucht werden?

Ja, das ist möglich.

Wie werden Anpassungen an ein bestehendes Gebäude als Baugesuch erfasst (z.B. ein zusätzlicher Gebäudeeingang in ein bestehendes EFH)?

Hierbei könnte es sich um einen Umbau handeln, welcher ganz normal als Baugesuch eingegeben werden kann. Das Beispiel eines zusätzlichen bzw. einer Verlegung des Gebäudeeingangs hätte erst nach der Ausführung des Bauvorhabens einen Einfluss auf die Gebäudeadresse.

Werden bei der Zirkulation automatisch die notwendigen Fachstellen angegeben oder muss man selbst entscheiden, wohin das Baugesuch "verschickt" werden muss?

Aus den aus dem GIS übernommenen Daten werden Vorschläge für die Einbindung von Fachstellen im Rahmen der Zirkulation generiert. Diese können von der Gemeinde übernommen werden.

Die Fristen gemeindeseitig sind sehr kurzfristig. Wer gibt diese vor?

Im System können Fristen hinterlegt werden. Diese können angepasst werden.

Wie werden die laufenden Baugesuchnummern vergeben?

eBau vergibt pro Gemeinde pro Jahr eine fortlaufende Baugesuchs Nummer.

Können Pläne (Layout / Brandschutz, etc.) aus eBau extern gespeichert werden?

Grundsätzlich geht das. Wir sehen aber nicht die Notwendigkeit nicht.

Könnten die bei der Gebäudeversicherung vorhandenen Daten ev. automatisch übernommen werden?

Bei Umbauten wäre das denkbar. Allerdings ist das zunächst nicht vorgesehen.

Kann ich sehen, wenn eine Kommunikation stattgefunden hat, ohne in die einzelnen Dossiers zu gehen?

Wenn eine Kommunikation eingegangen ist, wird eine Notifikation per E-Mail mit einem Link versendet.

Weshalb muss der Beschwerdeführer eingegeben werden? Dieser muss bereits Partei im Baugesuchsverfahren sein, so dass eine Auswahl aus den bereits Beteiligten erfolgen könnte.

Beschwerdeführer/-innen können Bauherr/-innen, Planverfasser/-innen oder Grundbesitzer/-innen sein. Dann könnten deren Daten dupliziert werden. Es könnten aber auch (ggf. zusätzlich) Einsprechende sein. Wenn deren Daten in der Rubrik "Einsprachen" vorhanden sind, könnten auch deren Daten dupliziert werden.
Wir nehmen diese Anregung gerne entgegen. Bewerten sie aber nicht als zwingend erforderlich für die erste "eBau-Ausbaustufe".

Wie sieht es mit Einsprachen von Nachbarn aus? Können die auch erfasst werden? Müssen sie immer noch schriftlich eingereicht werden?

Alle Einsprachen können in eBau erfasst werden. Es gibt einen Beschluss, die Einspracheverfahren weiterhin in Papierform abzuwickeln, um das Volumen nicht zu vergrössern. Die Dokumente können eingescannt und im eBau abgelegt werden.

Ist es möglich, alte abgeschlossene Baugesuche rückwirkend einzupflegen?

Ja, entweder durch das Einscannen der Papierdossiers oder - falls vorhanden - durch Migration aus Gemeindeapplikationen (In jedem Fall nach Rücksprache mit der Projektleitung!).

Sind meldepflichtige Solaranlagen auch via eBau einzureichen?

Ja, alle Baumassnahmen, für die Baubewilligungen benötigt werden oder die gemeldet werden müssen, sind über eBau einzureichen.

Warum sind im Excel für den Dossierimport die Feldbezeichnungen in Englisch? Werden die auf Deutsch geändert?

Wird geprüft und falls möglich geändert.

Ist es zwingend, dass die bestehenden Papierdossiers ins eBau übertragen werden?

Es ist nicht zwingend. Wenn man aber auf alte Papierdossiers innerhalb von eBau zurückgreifen möchte, ist es erforderlich, diese nach eBau zu importieren.

Darf beim Dossierimport die gesamte Ordnergrösse nicht mehr als 1GB sein?

Jede ZIP-Datei darf nicht grösser als 1 GByte sein. Es können jedoch mehrere ZIP-Dateien importiert werden.

Wo findet man die Vorlage für den Dossierimport?

Die Exceldatei und die Dokumentation zum Dossier Import sind auf dieser Projektwebseite veröffentlicht (siehe oben).

Gibt es Vorschläge, welche Meta-Daten für den Dossierimport sinnvoll sind?

Wir werden einen Vorschlag für eine Excel-Liste mit auf das wesentliche reduzierte Metadaten für den Import von Papierakten auf der Projektwebseite veröffentlicht.

Werden Stellungnahmen von Amtsstellen beim Kanton an die Gemeinden verrechnet?

Bezüglich der Gebühren von kantonalen Fachstellen ändert sich mit der Einführung von eBau nichts.

Ist es möglich, bereits abgeschlossene Bauvorhaben nur in eBau einzulesen, ohne das gesamte Bewilligungsverfahren nochmals vorzunehmen?

Ja, abgeschlossene Bauvorhaben werden mit ihrem Status "abgeschlossen" übernommen.

Kann man die Fristen z.B. für Verfügungen selber setzen oder sind diese vorgegeben?

Fristen werden vorgeschlagen, können aber überschrieben werden.

Sollen die bestehenden Softwaresysteme von Drittanbietern durch eBau abgelöst werden?

Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie ihr bestehendes System weiterverwenden will. Wir helfen aber gerne – falls gewünscht – bei der Entscheidungsfindung.

Gibt es eine Schnittstelle für die Übernahme von Daten aus bestehenden Softwaresystemen?

Ja, Dokumentation und erforderliche Excel-Datei stehen auf der Projekt-Homepage zur Verfügung (siehe oben). Es braucht eine Vereinbarung der Gemeinde mit dem Software-Lieferanten, die Daten im erforderlichen Format bereitzustellen.

Können bei abgeschlossenen Baugesuchen nachträglich Unterlagen des Bauherrn abgelegt werden?

Ja, das ist in den dafür vorgesehenen Ordnern möglich.

Kann man bereits unabhängig der eBau-Einführung die alten Papierdossier scannen und im Excel für die Übernahme vorbereiten?

Ja unbedingt, aber nur abgeschlossene Dossiers.

Sind die Pilotgemeinden bestimmt?

Wir sind in der Entscheidungsfindung auf der Zielgeraden. Erfreulich viele Gemeinden haben sich bereit erklärt, Pilotgemeinde werden zu wollen. Daher müssen wir eine Auswahl treffen. In der ersten Hälfte Mai 2024 sollte die Auswahl abgeschlossen sein.

Gibt es für die Datenerfassung / Datenübernahme eine Anleitung?

Ja, es gibt eine Spezifikation, welche auf der Projektwebseite publiziert ist (siehe oben). Für Fragen stehen wir gerne zusätzlich zur Verfügung.

Wer definiert die Fristen bis wann ein Baugesuch im AWA erledigt sein muss? Aufgrund der Arbeits- resp. Ressourcenplanung sollte dies beim AWA festgelegt resp. zumindest verändert werden können.

Im eBau werden die Fristen immer bei der Erstellung einer Anfrage über eine Zirkulation in der Regel durch die Gemeinde festgelegt und können durch die eingeladene Fachstelle nicht verändert werden. Diese Fristen haben keine "rechtliche" Relevanz. Sollte die Frist unrealistisch sein, könnte die Fachstelle über das Kommunikationsmodul die Gemeinde entsprechend informieren.

Wie können Dokumente, die während der Bauphase erstellt werden (Korrespondenzen) im Dossier abgelegt werden?

Alle Dokumente, die während der Bauphase (bzw. Bewilligungsverfahren) erstellt werden, können direkt im Dokumentenmodul von eBau je nach Thema in den dafür vorgesehenen Ordnern abgelegt werden.

Das heisst konkret: Wenn ich dem Bauherrn ein Schreiben zukommen lasse betreffend eines Baustopps, werden diese im Ordner "intern" abgelegt? Auf diesen habe nur ich als Gemeinde Zugriff?

Sie werden dieses Schreiben im Ordner "Intern" auf Basis einer Dokumentenvorlage mit MS Word erstellen, nach pdf konvertieren und dann das pdf in den Ordner "Beteiligte Behörden" verschieben und für den Bauherrn im eBau-Portal freigeben. Nur die internen Stellen, die für dieses Dossier berechtigt sind, haben Einsicht in diesen Ordner.

Wie werden die Auflagen der Ämter (z.B. Archäologische Baubegleitung) eingefordert/kontrolliert?

Zunächst einmal werden diese Auflagen Teil der Verfügung "Bauentscheid". Es wird auch noch ein Modul "Auflagenkontrolle" geben. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt implementiert.

Hat der Architekt / Bauleitung auch Zugriff auf eBau (z.B. für die Meldung Baustart usw.)

Ja, der Architekt wird sinnvollerweise durch den Bauherrn auf das Dossier berechtigt oder er/sie werden bereits für den Bauherrn das Gesuch erfassen. Mit einer entsprechenden Berechtigung kann er/sie die gesamte Funktionalität nutzen (auch die Meldung "Baustart").

Ist die Schnittstelle zwischen bestehenden Fachanwendungen und eBau gewährleistet?

Die entsprechende Schnittstelle (eCH-0211 Schnittstelle) wird auf Seite eBau mit dem kommenden Release 8 ausgeliefert.

Wie findet die Schulung statt, bevor das Programm scharf gestellt wird?

Die Schulungen werden bedarfsgerecht für die verschiedenen Nutzerkreise durchgeführt. Zudem wird es Quick-Guides geben, welche die einzelnen Funktionen kurz und prägnant beschreiben. Im Weiteren sind während des Rollouts tägliche Fragestunden für die jeweils betroffenen Gemeinden vorgesehen.

Wie müssen wir mit Bauherren umgehen, die weder ein Handy noch eine SwissID haben?

Im Kanton Solothurn gibt es keinen Zwang, Dienstleistungen des Kantons oder der Einwohnergemeinden digital abzuwickeln. Wenn eine gesuchstellende Person nicht über die Voraussetzungen für die digitale Variante verfügt oder verfügen will, wird die Person das Gesuch wie bisher als Papier einreichen. Die Gemeinde wird dann über die Funktion "Neues Papierdossier" das Gesuch erfassen.

Wo finde ich die Info, was die Gemeinde fürs kommende Jahr budgetieren muss?

Gegebenenfalls für ergänzende Infrastruktur. Das ist aber je Gemeinde unterschiedlich.

Braucht es für die elektronische Unterschrift gesetzliche Anpassungen betreffend Unterschriften auf den Dokumenten im Baubewilligungsverfahren. Gibt es heute gesetzliche Vorschriften dass handschriftliche Unterschriften zwingend erforderlich sind?

Bei der digitalen Einreichung ersetzt das Unterschriftenblatt die Unterschriften auf den Plänen. Das Thema digitale Signatur und digitale Zustellung ist in Vorbereitung. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind bereits gegeben.

Wäre es nicht sinnvoll, sich betreffend der elektronischen Unterschrift mit dem Kanton abzustimmen, sodass die elektronische Unterschrift auch für andere Dokumente (ausserhalb) von eBau verwendet werden kann?

Bei den Themen digitale Signatur und digitale Zustellung sind die zuständigen kantonalen Stellen involviert.