Projekt Elektronisches Baubewilligungsverfahren (eBauSO)

Ein Projekt der Einwohnergemeinden und des Kantons Solothurn

Das Projekt eBauSO verfolgt das Ziel, die Baugesuchsverfahren in das Dienstleistungsangebot des kantonalen eGovernment-Portals my.so.ch einzubinden und den gesamten Ablauf mit den Gesuchstellenden und den Behörden digital und papierlos zu gestalten. Das integrierte eBau-Portal wird zukünftig der digitale Schalter, über den die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Gemeinde erfolgen kann. Persönliche Kontakte werden natürlich immer möglich bleiben. Trägerschaft des Projekts sind die Einwohnergemeinden und der Kanton Solothurn.

News

22.11.2023

Am 22.11.23 von 11:00 - 12:00 werden in der zweiten Informationsveranstaltung einem grossen Kreis aus den Einwohnergemeinden und kantonalen Fachstellen die Inhalte der Release 2 und 3 präsentiert. Eine Einladung folgt.

Zur Teilnahme an der Videokonferenz hier bereits der Link: Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

02.11.2023 Das Release 3 wurde pünktlich ausgeliefert. Die Testverfahren im Projektteam wurden gestartet.
31.10.2023 Das Release 2 wurde abgenommen. Damit wurde ein weiterer Meilenstein im Projekt eBauSO planmässig erreicht.
27.09.2023 Das erste Release des neuen eBau-Portals steht in einem Testsystem allen Interessierten in den Gemeinden und im Kanton zur Verfügung.
eBau-Testsystem
 
27.09.2023

Am Mittwoch, 27.09.2023 wird das Projekt eBauSO erstmals einem grossen Publikum aus den Gemeinden und den kantonalen Fachstellen in einer Video-Konferenz vorgestellt. Im Zentrum steht die Präsentation des ersten Releases des eBau-Kundenportals und der Zugang zum eBau-Testsystem für alle Interessierte. eBauSO Präsentation Release 1 September 2023

News Archiv 

 

Zugang zum eBau-Testsystem

Das eBau-Testsystem steht jedem Interessierten für eine selbstständige ausführliche Beurteilung zur Verfügung. Mit dem eBau-Testsystem verfolgt die Projektleitung das Ziel, vom Feedback im Sinne einer konsequenten Ausrichtung auf die fachlichen und gestalterischen Anforderungen aller zukünftigen Nutzenden zu profitieren. Feedback zum Portal schicken Sie bitte via E-Mail an eBauSO@bd.so.ch

 

 

Weitere Informationen zum Projekt

 

 

Fragen und Antworten

Untenstehend die wichtigsten Fragen und Antworten zum elektronischen Baubewilligungsverfahren. Die Liste wird laufend erweitert.

Was ist das Ziel von eBau?

Das Projekt eBauSO verfolgt das Ziel, den gesamten Ablauf der Baugesuchsverfahren mit den Gesuchstellenden und den Behörden im Kanton Solothurn digital und papierlos zu gestalten. Die gesamte Kommunikation zwischen den Gesuchstellenden und den zuständigen Gemeinden von der Gesucheinreichung über Nachforderungen, der Baubewilligung bis zur Bauabnahme soll zukünftig über das integrierte eBau-Portal erfolgen. Das eBau-Portal wird in das Dienstleistungsangebot des kantonalen eGovernment-Portals my.so.ch eingebunden. Persönliche Kontakte werden immer möglich bleiben.

Was soll mit eBau verbessert werden?

Viele Verbesserungen werden mit der Digitalisierung des Baubewilligungsverfahrens erreicht. Hier eine Auswahl:

  • Das Baubewilligungsverfahren wird auf eine zeitgemässe digitale Form umgestellt.
  • Der Verwaltungsaufwand wird auf allen Ebenen verringert.
  • Die Einsicht in die aufgelegten Pläne eines Baugesuchs kann das Web-Portal digital erfolgen.
  • eBau ist eine Web-Applikation, daher ist eine ortsungebundene Dossier Bearbeitung ohne Einschränkungen im Homeoffice oder bei Baukontrollen möglich.
  • eBau unterstützt eine vollständig digitale, bidirektionale, medienbruchfreie und papierlose Verarbeitung des gesamten Baubewilligungsverfahren end-to-end von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme.
  • Die Durchlaufzeiten von der Gesuchstellung bis zum Bauentscheid werden sich reduzieren (kein Postversand mehr, parallele Bearbeitung, einfachere Kommunikation).
  • Alle Beteiligte am Verfahren sind im Rahmen ihrer Berechtigungen immer aktuell über den Verfahrensstand informiert.

Müssen die Gemeinden eBau nutzen?

Ja und nein
Hier muss differenziert werden zwischen dem eBau-Portal und der integrierten Fachapplikation für die internen Verwaltungsprozesse.

  • Ja weil: Die Einführung von eBau in den Solothurner Gemeinden erfolgt etappiert jeweils in 10er-Blöcken. Sobald eBau in einer Gemeinde eingeführt ist, können Gesuchstellende ihr Gesuch für diese Gemeinden im eBau-Portal digital einreichen. Diese Gesuche können von den Gemeinden nur über eBau empfangen werden. Diese Funktion von eBau muss genutzt werden, wenn eine digitale Einreichung durch die Gesuchstellenden ermöglicht wird.
  • Nein weil: eBau verfügt über einen integrierten vollumfänglichen Applikationsbereich für die Abbildung des gesamten internen Bearbeitungsablauf von der ersten Gesuchbeurteilung über die Einbindung mitwirkender Fachstellen, dem Bauentscheid bis zur Bauabnahme. Dieser Applikationsbereich kann von den Gemeinden für die gesamte Gesuchbearbeitung mit den Vorteilen einer integrierten Lösung genutzt werden. Für diesen Funktionsbereich gibt es keine Verpflichtung zur Nutzung von eBau. Für Gemeinden, die trotzdem eigene Fachanwendungen weiter nutzen wollen, werden diese über eine Schnittstelle integriert.

Gibt es zukünftig nur noch digitale Baubewilligungsverfahren?

Die Umstellung auf eine obligatorisch digitale Gesucheingabe wird mittelfristig angestrebt. Im Kanton Bern ist das schon vollzogen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage im Kanton Solothurn muss der analoge Weg möglich bleiben. Ein Obligatorium würde entsprechend eine Gesetzesänderung verlangen. Bis auf weiteres können Gesuchstellende ihre Gesuche im Kanton Solothurn somit auch herkömmlich in der zuständigen Gemeinde einreichen.

Wieviel kostet die Nutzung von eBau für Gemeinden?

Die Projekt- und Betriebskosten werden zu zwei Drittel durch den Kanton Solothurn und zu einem Drittel durch die Einwohnergemeinden getragen. Der Kostenanteil der Gemeinden wird nach Einwohneranzahl auf die Gemeinden verteilt.

Lohnt sich eBau für kleine Gemeinden mit wenigen Baugesuchen pro Jahr?

Ja - Die Nutzung von eBau ist einfach und intuitiv. Alle Daten und Dokumente stehen auf einem Blick in einem System ortsungebunden - also auch im Homeoffice - digital zur Verfügung. Lästige Papierarchive können aufgelöst werden. Die Einbindung von Fachstellen erfolgt digital und nicht mehr auf dem Papierversandweg. Das Aufgabenmodul ermöglicht den ständigen Überblick über die pendenten und erledigten Aufgaben aller Gesuchbeteiligten. Das sind nur einige Vorteile auch für kleine Gemeinden, die keine eigene Fachapplikation für das Baubewilligungsverfahren nutzen, ihre internen Abläufe über eBau zu organisieren.

Wann steht eBau zur Verfügung?

Die Einführung von eBau erfolgt in den Gemeinden von September 2024 bis Mitte 2025 etappenweise. Eine vorgelagerte Pilotphase ist für das 2. Quartal 2024 geplant. Die konkreten Einführungstermine in den Gemeinden werden mit den jeweiligen Gemeinden im ersten Quartal 2024 abgestimmt.

Werden harmonisierte Baugesuchformulare genutzt?

Ja – Mit Fachexperten aus den Gemeinden und den im Baugesuchverfahren mitwirkenden Fachstellen haben wir bereits mit Beginn der Konzeptphase und jetzt auch detailliert in der Realisierung die Inhalte der Baugesuchformulare so gestaltet, dass sie den Anforderungen aller Gemeinden entsprechen können und so einer Harmonisierung nichts im Wege steht. Das zeigen auch die Erfahrungen in anderen Kantonen, in denen die gleiche Fachapplikation bereits im Einsatz ist.

Werden gemeindespezifische Verfahrensabläufe im eBau abgebildet?

Die in eBau hinterlegten Verfahrensabläufe werden gemeinsam mit Fachexperten aus den Gemeinden und den im Baugesuchverfahren mitwirkenden Fachstellen erarbeitet. Die Abläufe werden so gestaltet, dass sie die Arbeit erleichtern und nicht verkomplizieren und dass die in allen Gemeinden heute schon praktizierte vergleichbare Organisation berücksichtigt wird. Dabei werden bereits praktizierte Abläufe vom System unterstützt. Ein Beispiel: Eine Publikation kann erst erfolgen, wenn die Publikationswürdigkeit in einer Prüfung festgestellt wurde.
Damit ist die Harmonisierung der Verwaltungsabläufe unter Berücksichtigung der erforderlichen «Freiheitsräume» gegeben. Es wird sich nach der Einführung und den dann vorliegenden Praxiserfahrungen zeigen, ob es Änderungen in diesen Verfahrensabläufe braucht. Die Erfahrungen anderer Kantone zeigen, dass eine Harmonisierung der Verwaltungsabläufe über eBau nur mit Vorteilen für alle Gemeinden verbunden ist.
 

Müssen Gemeinden bereits vorhandene Bauverwaltungssoftware aufgeben?

Nein - Trotz aller Vorteile für die Nutzung von eBau auch für die internen Verwaltungsaufgaben in den Gemeinden wird es keine Verpflichtung geben, eigene gemeindespezifische Bauverwaltungssoftware zu Gunsten von eBau in den Gemeinden abzulösen. Der Datentransfer zwischen eBau und den gemeindespezifischen Fachapplikationen erfolgt dann über eine eCH-0211-Schnittstelle, die zum Leistungsumfang von e-Bau gehört. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass auch die eingesetzte Fachanwendung diese Schnittstelle im vorgegebenen eCH-Standard unterstützt. Dadurch wird sichergestellt, dass zu definierten Ereignisse (Gesucheinreichung, Zirkulation, etc) Daten und Dokumente ausgetauscht werden.
Einige eBau-Funktionsbereiche wie z.B. das Kommunikationsmodul, das die informelle Kommunikation zwischen allen Beteiligten in einem Gesuch nachvollziehbar ermöglicht (z.B. Gesuchstellende mit Gemeinden oder Fachstellen über das Portal), sind nicht Bestandteil der eCH-0211-Schnittstelle und können daher nicht in Verbindung mit eigenen Fachapplikation genutzt werden.
 

Fliessen Erfahrungen anderer Kantone in die Entwicklung von eBau ein?

Ja - Der Kanton Solothurn arbeitet intensiv in der interkantonalen Inosca-Community mit den Kantonen Uri, Bern, Schwyz und Graubünden zusammen. Wenn möglich werden Weiterentwicklung gemeinsam erarbeitet und finanziert. So wird fachliches und letztendlich finanzielles Synergiepotenzial in dem sich schweizweit sehr ähnelnden Baugesuchverfahren genutzt. (siehe auch www.inosca.ch).
 

Gibt es eine Schnittstellenbeschreibung für die Schnittstelle zu den Fachanwendungen der Gemeinden?

eBau unterstützt zurzeit die Version 2.0 der Schnittstelle eCH-0211, welche unseres Wissens auch von gängigen Gemeindesystemen unterstützt wird..
Hier finden Sie die Schnittstellenbeschreibung: https://www.ech.ch/de/ech/ech-0211/2.0

Eine Aktualisierung der Schnittstelle auf Version 3.x wird noch geprüft.
 

Ist eBau kundenseitig vollständig in my.so.ch eingebettet und nutzt die dort vorhandenen Services (z.B. Identifikation über SwissID / Zahlung über ePay)?

Ja – Das eBau-Portal als digitaler Schalter für Baubewilligungsverfahren wird in das kantonale eGov-Portal my.so.ch vollständig eingebettet. Der Zugang und die Registrierung über SwissID wird über my.so.ch erfolgen.

Falls mehrere Gemeinden durch eine Person betreut werden, benötigt es für jede Gemeinde ein eigenes Login?

Ja - Personen, die für mehrere Gemeinde Baugesuche bearbeiten benötigen für jede Gemeinde ein separates Login. So wird sichergestellt, dass die Bearbeitung für die jeweilige Gemeinde im Rahmen der Berechtigungen erfolgt.

Werden vor dem Go-Live Usability-Test mit den zukünftigen Anwender-Gruppen von eBau (inkl. "Endkunden") durchgeführt

Ja - Bereits jetzt sind Vertreter der Gemeinden und der kantonalen Fachstellen in die Erarbeitung des eBau-Portals eingebunden. Sobald das eBau-Portal fertiggestellt ist, werden wir das Feedback von potenziellen Gesuchstellenden abholen. Die Usability steht im Mittelpunkt bei der Gestaltung der Applikation und ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unser Projekt.

Werden die Baugesuche immer als Punkt dargestellt? Wie ist es mit linienförmigen Bauvorhaben, z.B. Wasserleitungen? Werden diese als Linie bzw. als Fläche (Polygon) dargestellt. Stichwort: Geodaten (Shp-, Dwg-Files).

In der ersten Ausprägung werden die Parzellen über Punkt ausgewählt. Die Details werden dann über die Pläne ersichtlich. Darstellungen über Linien- resp. flächenförmige Polygone werden zurzeit geprüft.

Bietet der Kanton einen Support für die Baubewilligungen an?

Ja - Im Kanton wird ein Kompetenzzentrum aufgebaut, über das der gesamte Support in Verbindung mit eBau organisiert wird. Dieser Service wird allen Nutzergruppen zur Verfügung stehen: Den Gesuchstellenden, den Gemeinde-Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden in den kantonalen und ausserkantonalen Fachstellen.

Wann ist die Schnittstelle eCH-0211 verfügbar?

eBau verfügt bereits über eine eCH-0211 Schnittstelle in der Version 2.0.
Hier finden Sie die Schnittstellenbeschreibung: https://www.ech.ch/de/ech/ech-0211/2.0
 

Wie sieht es mit den öffentlichen Publikationen und Auflagen aus?

Die Publikation wird vorerst weiterhin über den Anzeiger (bzw. das kommunale Publikationsorgan) geschehen. Die öffentliche Planauflage wird über das eBau-Portal ermöglicht. Es spricht nichts dagegen, auf der Gemeindehomepage auf die öffentliche Auflage aufmerksam zu machen. Dies ersetzt jedoch die Publikation im Anzeiger oder dem kommunalen Publikationsorgan vorerst nicht.

Wurden die Software-Lieferanten der Gemeinden bereits einbezogen?

Der Impuls für die Einbindung externer Gemeinde-Applikationen wird von den Gemeinden kommen, die weiterhin eigene Applikationen einsetzen wollen. Auf Seiten eBau sind wir mit der bereits vorhandenen eCH-0211 Schnittstelle vorbereitet. Es ist vorgesehen, dass die Hersteller noch im Jahr 2023 vom Projekt kontaktiert werden.

Werden Voranfragen behandelt?

Ja - Wir unterscheiden «Nicht verbindliche Voranfragen» und «verbindliche Voranfragen».
Für «Nicht verbindliche Voranfragen» kann die gesuchstellende Person jederzeit über die Kommunikationsfunktion des eBau-Portals mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufnehmen und auch zur Einsicht des noch nicht eingereichten Gesuchs die Gemeinde berechtigen.
Die «Verbindliche Voranfragen» wird wie ein Baugesuch bearbeitet. Die gesuchstellende Person erhält eine verbindliche Stellungnahme zur Voranfrage.
 

Wie ist die rechtliche Situation mit dem digitalen Veröffentlichen von Plänen? Stichwort Urheberrecht?

Die digitale Planauflage führt zu keiner Änderung der urheberrechtlichen Ausgangslage.

Wie sieht die Datenhaltung und die rechtliche Archivierung der Baugesuche aus?

Die Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Das integrierte Berechtigungssystem steuert, dass nur Berechtigte Zugang zu den jeweiligen Daten erhalten. In Baubewilligungsverfahren werden auch «alte» Baugesuche» auf den Parzellen herangezogen. Daher empfehlen wir, keine Gesuche im Rahmen einer Archivierung aus der operativen Datenbank zu löschen. Die Form der Langzeitarchivierung wird in den Gemeinden unterschiedlich geregelt.

Nicht jeder Private hat die Möglichkeit, die Dokumente digital zu erfassen. Wie machen das diese Personen?

Eine Eingabe eines Gesuchs in Papierform wird immer in nachvollziehbaren Fällen möglich bleiben.
Werden Gesuche in Papierform eingereicht, werden sie in den Gemeinden in eBau nacherfasst. Dokumente werden eingescannt und in das Dossier hochgeladen. Das geschieht über die integrierte Funktion «Nacherfassung Papiergesuch». In eBau ist ersichtlich, dass es sich nicht um ein vom Gesuchstellenden digital eingereichtes Gesuch handelt.
 

Ist es richtig, dass der Bauherr resp. sein Architekt die Eingabe komplett über das eBau-Portal macht und das Dossier anschliessend digital zur Prüfung an die Baukommission der Gemeinde geht?

Ja, alle Gesuche inklusive Pläne, die über das eBau-Portal eingereicht werden, kommen digital zur Gemeinde. Idealerweise werden sie dann auch in der Baukommission in dieser digitalen Form geprüft. Wie sich die Gemeinden organisieren, bleibt aber in ihrem Ermessen.