Finanzierung Asyl
Der Bund unterstützt die Kantone bei den Kosten für die Sozialhilfe, die Integration und die Nothilfe. Er leistet mit folgenden Globalpauschalen finanzielle Beiträge an die Kantone:
Globalpauschale 1 für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Schutzsuchende
- Kosten Sozialhilfe inkl. Unterbringung
- Obligatorische Krankenversicherung
- Einmalige Integrationspauschale für vorläufig aufgenommene Personen
- Beitrag an die Kosten der Betreuung und der Verwaltung
Globalpauschale 2 für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
- Kosten Sozialhilfe inkl. Unterbringung
- Einmalige Integrationspauschale
- Förderung der beruflichen Integration
- Sprachförderung
- Beitrag an die Betreuungskosten
Nothilfepauschale für Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid
Der Kanton wiederum vergütet den Einwohnergemeinden die Aufwendungen für asyl- und schutzsuchende Personen, welche sich in den kommunalen Strukturen aufhalten und dort unterstützt und gefördert werden.