Finanzierung Asyl

Der Bund unterstützt die Kantone bei den Kosten für die Sozialhilfe, die Integration und die Nothilfe. Er leistet mit folgenden Globalpauschalen finanzielle Beiträge an die Kantone:

Globalpauschale 1 für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene sowie Schutzsuchende

  • Kosten Sozialhilfe inkl. Unterbringung
  • Obligatorische Krankenversicherung
  • Einmalige Integrationspauschale für vorläufig aufgenommene Personen
  • Beitrag an die Kosten der Betreuung und der Verwaltung

Globalpauschale 2 für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge

  • Kosten Sozialhilfe inkl. Unterbringung
  • Einmalige Integrationspauschale
  • Förderung der beruflichen Integration
  • Sprachförderung
  • Beitrag an die Betreuungskosten

Nothilfepauschale für Personen mit einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid

Der Kanton wiederum vergütet den Einwohnergemeinden die Aufwendungen für asyl- und schutzsuchende Personen, welche sich in den kommunalen Strukturen aufhalten und dort unterstützt und gefördert werden.