Grenzgänger

Eine Grenzgängerbewilligung wird nur an Drittstaatsangehörige erteilt

  • die in einem Nachbarstaat ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen
  • ihren Wohnort seit mindestens sechs Monaten in der benachbarten Grenzzone haben
  • innerhalb der Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind.

Diese Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein. Bei der Prüfung von Grenzgängergesuchen beachtet das Migrationsamt ob die arbeitsmarktlichen Vorschriften (Vorrang der inländischen Arbeitskräfte sowie Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen) erfüllt sind.

So beantragen Arbeitgebende eine Arbeitsbewilligung

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie das Formular für Grenzgänger ausfüllen und zusammen mit den darauf aufgeführten Unterlagen unterschrieben per Post an uns zusenden. Sie finden das Formular unter "Dokumente"