Frühförderung (0- bis 4-Jährige)

Sonderpädagogische Angebote im Vorschulalter

Für Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren

  • Heilpädagogische Früherziehung (HFE) und Logopädie im Frühbereich

Heilpädagogische Früherziehung / Logopädie im Frühbereich

Wenn Eltern oder Fachpersonen (Hausärzte, Kinderärztinnen, Mütter- / Väterberatung, Kita- Mitarbeitende) länger andauernde Entwicklungsauffälligkeiten bei einem Kind feststellen, können sich die Eltern – oder eine Fachperson im Auftrag der Eltern – beim regional zuständigen Heilpädagogischen Dienst melden. 

Die Heilpädagogische Früherziehung richtet sich an Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und an Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist, ab Geburt bis zum Kindergarteneintritt. Gemeinsam mit den Eltern werden Zielsetzungen für die Förderung und Beratung erarbeitet, was die Erziehungskompetenz der Eltern stärkt und sie in ihrem Erziehungsalltag unterstützt.

Die Logopädie im Frühbereich richtet sich an Kinder bis 4 Jahre, die ihren Eltern oder anderen Personen aus dem Umfeld wegen ihrer Sprachentwicklung auffallen. Neben der Diagnostik, Therapie und Beratung ist auch die Prävention von Sprachproblemen ein wichtiges Anliegen.

Die Heilpädagogische Früherziehung und Logopädie werden vom Kanton finanziert und sind für Eltern kostenlos. Je nach Wohnort ist einer der drei Heilpädagogische Dienste zuständig. 

Weitere Angebote der frühen Förderung

Neben der Heilpädagogischen Früherzieung und Logopädie im Frühbereich bietet der Kanton weitere Angebote im Frühbereich an. Auf der Webseite des Amtes für Gesellschaft und Soziales finden sie verschiedene Angebote für Familien und die frühe Förderung. 

Volksschulamt

Kreuzackerstrasse 1
Postfach
4502 Solothurn

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 11:30