Handreichung KI-Anwendungen
Seit November 2022 sind Anwendungen mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) breit zugänglich und einfach zu nutzen. Mit der Verbreitung und Nutzung der generativen KI-Anwendungen stellen sich für die Gesellschaft und Bildung vermehrt ethische und datenschutzrechtliche Fragen. Diese Handreichung legt deshalb den Fokus auf ethische Prinzipien, pädagogische Fragestellungen und den Persönlichkeitsschutz der Schülerinnen und Schüler.
Der rechtliche Rahmen für die Nutzung von digitalen Anwendungen ist vorhanden, sei es im Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG), im Volksschulgesetz (VSG) oder der Volksschulverordnung (VSV). Diese bestehenden Grundlagen gelten auch für KI-Anwendungen. Diese Handreichung «übersetzt» die geltenden Paragrafen in verständliche Handlungsgrundsätze, die für digitale Anwendungen und insbesondere für KI-Anwendungen gelten.
Diese Handreichung sowie die Umsetzungshilfen (KI-Landkarte auf SOnetwork, Kriterienkatalog für KI-Anwendungen) unterstützen Sie bei Unterrichts- und Schulentwicklungsprozessen für eine zeitgemässe Bildung in der Kultur der Digitalität.
Handreichung KI-Anwendungen und Umsetzungshilfen
Volksschulamt
Kreuzackerstrasse 1
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Solothurn
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Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 11:30