Überbetriebliche Kurse - üK

In den überbetrieblichen Kursen wird ergänzend zur Ausbildung im Betrieb und der Berufsfachschule, der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt.

Träger der überbetrieblichen Kurszentren sind in der Regel die Berufsverbände. Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände.

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch. Den Lernenden dürfen durch den Besuch des überbetrieblichen Kurses keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die Lernenden oder deren gesetzliche Vertretungen abgewälzt werden.

Die Dauer sowie die Lerninhalte sind in der Bildungsverordnung oder im Bildungsplan des entsprechenden Berufes definiert.

Die Finanzierung der überbetrieblichen Kurse erfolgt durch die Organisation der Arbeitswelt (OdA), die Lehrbetriebe und den Kanton. Die Organisation der Arbeitswelt stellt dem Lehrbetrieb einen Kursbeitrag in Rechnung. Der Kanton Solothurn rechnet die Subventionen für die überbetrieblichen Kurse im vereinfachten Abrechnungsverfahren ab. Die Berechnung erfolgt auf Grund der per Stichtag 15. November registrierten Lehrverhältnisse und der in den Ausbildungsvorschriften pro Lehrjahr vorgesehenen Kurstage. Die Berechnungsunterlagen sowie die Teilnehmerliste sind durch die Kursanbieter auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Die Liste der Pauschalbeiträge für die überbetrieblichen Kurse wird jährlich durch die SBBK aktualisiert und ist unter folgendem Link zu finden: Aktuelle Liste üK-Pauschalen SBBK

 

Kontaktperson: Natalia Stocker, Rechnungsführerin, 032 627 28 87