Sonderpädagogik (0- bis 18-Jährige)

Kinder und Jugendliche mit einer abgeklärten Behinderung können mit einer sonderpädagogischen Massnahme unterstützt werden. Die sonderpädagogischen Massnahmen und die Zuweisungskriterien sind im Handbuch kantonale Spezialangebote beschrieben.

Die kantonale Abklärungsstelle für Neuanmeldungen ist der Schulpsychologische Dienst (SPD). Die sonderpädagogischen Massnahmen werden namens des Departements verfügt. Sie sind jeweils auf zwei bis drei Schuljahre befristet und werden vor Ablauf überprüft.

Handbuch kantonale Spezialangebote 2020