Private Schulung zu Hause (Homeschooling)

Bei der privaten Schulung werden die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen durch die Eltern oder durch eine angestellte Lehrperson zu Hause unterrichtet. Die private Schulung steht unter kantonaler Aufsicht und muss vom Volksschulamt bewilligt werden.

Die Unterrichtenden müssen über ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkanntes Lehrdiplom der entsprechenden Schulart und Schulstufe verfügen.