Privatschulen
Privatschulen aller Schulstufen stehen unter kantonaler Aufsicht und sind bewilligungspflichtig. Das Gesuch zur Gründung einer Privatschule muss beim Volksschulamt eingereicht werden. Nach eingehender Prüfung entscheidet der Regierungsrat über die Bewilligung.
- Richtlinien zur Bewilligung von Privatschulen (pdf, 126 KB)
- Checkliste zur Bewilligung von Privatschulen (docx, 54 KB)
Zum Besuch einer kantonalen Privatschule muss das Kind bei der Schulleitung der zuständigen Volksschule abgemeldet werden.
- Bewilligte Privatschulen (pdf, 57 KB)
Zum Besuch einer ausserkantonalen Privatschule muss beim Volksschulamt ein begründetes Gesuch eingereicht werden. Nach der Prüfung des Gesuchs wird eine Verfügung erstellt.