Den Petitionstext finden Sie unter nachfolgendem Link: Petition “Ja zum Hilfsangebot für die Notschlafstelle Olten”.
Weitere Informationen zu den Petitionen:
Mittels Petitionen kann jede Person Bitten, Vorschläge, Kritiken oder Beschwerden an Behörden richten. Dieses Recht besteht unabhängig von der Stimmberechtigung. Es steht auch Ausländerinnen und Ausländern sowie Minderjährigen zu. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein. Die zuständige Beörde ist verpflichtet, innert Ablauf eines Jahres eine begründete Antwort zu geben. Grundlage hierfür ist Artikel 26 der Kantonsverfassung.
Petitionen können auch an den Kantonsrat gerichtet sein. Der parlamentarische Ablauf sieht wie folgt aus: Zunächst erfolgt eine Vorberatung in der Justizkommission, welche eine generelle Zuständigkeit für alle Petitionen hat, unabhängig vom Inhalt. Anschliessend wird die Petition im Kantonsratsplenum behandelt. Der Kantonsrat kann die Petition für erheblich erklären. Im Falle der Erheblicherklärung wird die Petition dem Regierungsrat zur Begutachtung zugestellt (§ 92 Geschäftsreglement). Im Unterschied zu einem Volksauftrag kann der Kantonsrat also nicht direkt über das Anliegen selbst entscheiden, sondern er kann darüber entscheiden, ob er es dem Regierungsrat zur Prüfung übergibt.

Übergabe der Petition durch Justin Browne an Kantonsratspräsidentin Myriam Frey Schär