Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission

  • Dezember 2024 – Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission befürwortet einstimmig, dass der Regierungsrat Rechtsgrundlagen ausarbeitet, damit auf regionaler Stufe Baukommissionen geschaffen werden können.


  • Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission stimmt einstimmig für zwei im Kantonsrat erheblich erklärte dringliche Aufträge, welche Rettungsmassnahmen für das Stahlwerk Gerlafingen fordern.


  • Eine im März 2024 eingereichte Volksinitiative fordert einen kantonalen Mindestlohn von brutto 23 Franken. Wie der Regierungsrat spricht sich auch die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission gegen das Volksbegehren aus, weil damit die Freiheit der Arbeitgebenden zu stark eingeschränkt würde.


  • Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission hat der Änderung des kantonalen Hundegesetzes mehrheitlich zugestimmt. Sie möchte jedoch, dass die Solothurner Hundehalterinnen und Hundehalter weiterhin eine verursachergerechte Hundesteuer von 35 Franken als Ersatz der abgeschafften Kontrollzeichengebühr bezahlen sollen.


  • Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Kantonsrates hat der Totalrevision des Energiegesetzes grossmehrheitlich mit Änderungen zugestimmt.


  • Für den öffentlichen Verkehr im Kanton Solothurn sollen in den Jahren 2025 und 2026 gut 79 Millionen Franken ausgegeben werden. So steht es im «Globalbudget Öffentlicher Verkehr», welcher der Regierungsrat dem Kantonsrat überwiesen hat. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission möchte aber rund 1,6 Millionen Franken weniger ausgeben.


  • Ein im Parlament dringlich eingereichter, fraktionsübergreifender Auftrag fordert den Regierungsrat auf, beim Bundesamt für Verkehr einen Sistierungsantrag zu stellen. Im Fokus stehen die Ausbaupläne der SBB im Wasseramt. Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission unterstützt einstimmig den Auftrag, verlangt allerdings eine Präzisierung.


  • Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission hat einem fraktionsübergreifenden Auftrag zugestimmt. Dieser fordert, dass das räumliche Leitbild zu einem behördenverbindlichen Planungsinstrument weiterentwickelt wird. Damit soll dem Bedürfnis der Stimmberechtigten Rechnung getragen werden, die grossen Linien der Ortsplanung verbindlich mitbestimmen zu können.


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