Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) sieht keinen Bedarf für eine Totalrevision der Kantonsverfassung, wie sie die Fraktion der SP/Junge SP vorschlägt.
Justizkommission
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Keine Totalrevision der Kantonsverfassung
20.03.2025
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Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) unterbreitet dem Kantonsrat für die Wahl einer Oberrichterin oder eines Oberrichters folgenden Zweiervorschlag:
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Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) unterstützt einen Volksauftrag, der die politischen Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung fordert. Sie folgt dem Vorschlag des Regierungsrats, der dabei mögliche Problembereiche berücksichtigen und klarer regeln will.
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Die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) unterbreitet dem Kantonsrat Wahlvorschläge für einen leitenden Haftrichter sowie für zwei Mitglieder des Steuergerichts. Die Wahlen finden am 4. September 2024 statt.
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