Finanzielles

Das Budget des Kantonsrates beträgt rund 1,5 Mio. Franken. Die Kommissionen und auch das Plenum sind bemüht, ihre Sitzungen so zu gestalten, dass auch Termine abgesagt werden können, weil z.B. alle Geschäfte in einer früheren Sitzung behandelt werden konnten oder weil sie auch in einer späteren Sitzung noch behandelt werden können.

Die Bezüge der Mitglieder des Parlamentes sind gesetzlich geregelt. Die Ratsmitglieder erhalten eine jährliche Grundentschädigung. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Kantonsrates und seiner Organe erhalten die Ratsmitglieder überdies ein Taggeld sowie Spesenvergütungen. Der Kantonsratspräsident, die Kommissionspräsidenten und die Fraktionspräsidenten erhalten eine Zulage.

Im Einzelnen sieht das Budget des Kantonsrats 2026 wie folgt aus:

  • Entschädigungen (inkl. Sitzungsgelder): CHF 850'000.00
  • Spesenentschädigungen: CHF 200'000.00
  • Übriger Sachaufwand: CHF 50'000.00
  • Versandkosten Fraktionen: CHF 2'000.00
  • Gutachten und Expertisen: CHF 20'000.00
  • Fraktionsbeiträge: CHF 210'000.00
  • Kalk. Marktmieten (Hochbauamt): CHF 105'000.00
  • Kalk. Sozialleistungen: CHF 59'500.00