Fraktionsbeiträge

Gesetzlich stehen unter dem Titel «Fraktionsbeiträge» jeder Fraktion ein Sockelbeitrag von 10'000 Franken pro Jahr und für jedes Fraktionsmitglied ein Kopfbeitrag von 1'500 Franken zur Verfügung. Die Fraktionsbeiträge stellen einen Beitrag an die Infrastrukturkosten der Fraktionen und nicht Entschädigungen der einzelnen Parlamentsmitglieder dar, deshalb ist eine Auszahlung dieser Beträge an einzelne Fraktionsmitglieder nicht erlaubt. Aus dem gleichen Grund erhalten fraktionslose Mitglieder keine Gelder unter diesem Titel. Infrastrukturkosten, an die ein Beitrag geleistet werden soll, sind z.B. die Raummiete für Fraktionssitzungen, die Besoldungskosten eines Sekretariats oder die Fotokopier- und Telefonkosten, die im Rahmen der Fraktionsarbeit anfallen, etc. Ferner erhalten die Fraktionen eine separate Rückvergütung für Portikosten, die z.B. für den Versand von Einladungen zu Fraktionssitzungen anfallen.