Spesen
Eine besondere Spesenregelung kennt der Kantonsrat für die Transportkosten vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück und für Verpflegungsauslagen. Für die Reisespesen werden Fr. 0.70 pro Kilometer ausgerichtet; pro Sitzungstag des Kantonsrats und seiner Gremien wird eine Verpflegungsentschädigung ausgerichtet, die nach den für das Staatspersonal geltenden Ansätzen bemessen wird (derzeit Fr. 23.00).