In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz befürwortet der Regierungsrat grundsätzlich die Änderungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs. Damit soll verhindert werden, dass das Konkursrecht missbraucht wird, um sich Verpflichtungen zu entledigen und andere Unternehmer auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.