Der Bund soll präzisieren, zu welchen Zwecken und in welcher Form die Krankenversicherer dem Bundesamt für Gesundheit Daten von versicherten Personen weitergeben müssen. Das will eine parlamentarische Initiative im Ständerat. Der Regierungsrat stimmt der entsprechenden Gesetzesänderung grundsätzlich zu.
Februar 2019
Persönlichkeitsschutz bei der Aufsicht über die Krankenversicherung
- 26.02.2019