Die Registeranmeldungen sollen einfacher und die Verfahren einheitlich werden. Dies schlägt das Bundesamt für Justiz vor. Der Regierungsrat ist grundsätzlich damit einverstanden. Er hat jedoch Vorbehalte gegenüber tieferen Gebühren und lehnt eine gesetzliche Meldepflicht an das Handelsregisteramt ab.
Mai 2019
Vorbehalte gegenüber neuer Handelsregister- und Gebührenverordnung
- 21.05.2019