Juli 2020

Contact Tracing: Regelmässige Kontrollen durch die Polizei

  • 29.07.2020

Die Contact-Tracer des Kantons Solothurn sind sieben Tage in der Woche im Einsatz. Die Erfahrungen zeigen: Die betroffenen Personen verhalten sich kooperativ. Trotzdem bleiben Kontrollen ein wichtiges Instrument, um sicher zu stellen, dass die Isolations- und Quarantänemassnahmen eingehalten werden.

Das Contact-Tracing Team ist mit einer steigenden Anzahl Fälle konfrontiert. Trotz der Zunahme kann bisher eine positive Bilanz gezogen werden. Seit dem 1. Juli 2020 sind rund 4000 Telefonate geführt worden. Die betroffenen Personen schätzen die Unterstützung und Beratung der Contact-Tracer. Derzeit befinden sich 47 Personen in Quarantäne (ohne Reiserückkehrer) und 18 in Isolation. Sollten die Zahlen weiter zunehmen, können zusätzliche Mitarbeiter jederzeit das Contact-Tracing Team verstärken.

 

Kontrollen durch die Polizei

Personen, welche vom Contact-Tracing kontaktiert werden, zeigen sich kooperativ. Trotzdem sind Kontrollen durch das Gesundheitsamt und die Polizei ein wichtiges Instrument. Diese können zu jeder Tageszeit erfolgen – auch am Wochenende. Stand heute wurden rund 25 Kontrollen durchgeführt. In drei Fällen wurde die Massnahme nicht eingehalten. In diesen 3 Fällen kam es zu Anzeigen. Die beiden Fälle aus Grenchen sind bei dieser Zahl nicht miteingerechnet.

Derzeit 373 Reiserückkehrer in Quarantäne

Wer sich in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten hat, muss in die Quarantäne. Diese Personen müssen sich innerhalb von zwei Tagen nach ihrer Rückkehr melden. Die Quarantänepflicht beginnt aber unmittelbar nach Eintritt in die Schweiz. Im Kanton Solothurn kann die Meldung mit einem Onlineformular erledigt werden. Seit Beginn der Meldepflicht wurde bei 530 Rückkehrenden eine Quarantäne angeordnet. Aktuell befinden 373 Reiserückkehrer in Quarantäne. Eine Missachtung der Quarantänepflicht hat rechtliche Konsequenzen.

 

Wie kontrolliert das Contact Tracing Team die Einhaltung der Quarantäne- und Isolationsmassnahmen?

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Gegenüber einer positiv auf COVID-19 getesteten Person, wird eine Isolation angeordnet. Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, werden unter Quarantäne gestellt. In Quarantäne muss zudem, wer in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko war (aktuelle Liste jeweils auf der BAG-Webseite). Die regelmässigen Anrufe durch das Contact-Tracing Team sind in erster Linie zur Unterstützung und Beratung gedacht. Falls Verdachtsmomente bestehen, können aber auch weitere Massnahmen angeordnet werden.

Die Einhaltung der behördlich angeordneten Isolation- und Quarantänemassnahmen können durch das Gesundheitsamt und die Polizei vor Ort überprüft werden. Diese Kontrollen können zu jeder Tageszeit erfolgen – auch am Wochenende. Vorsätzliche als auch fahrlässige Verstösse gegen die angeordneten Massnahmen können mit Busse bestraft werden (Art. 83 Abs. 1 Bst. h und Abs. 2 Epidemiengesetz [EpG; SR 818.101]).