Juli 2020

STAATSANWALTSCHAFT - Dulliken: Anklage wegen Gefährdung des Lebens

  • 30.07.2020

In Dulliken hat im Februar 2019 ein Mann eine Frau mit einer Waffe bedroht und sich in der gemeinsamen Wohnung verschanzt. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage, unter anderem wegen Gefährdung des Lebens.

In der Nacht vom 2. Februar 2019 kam es in Dulliken in einer Wohnung zu einem Streit zwischen einem Mann und seiner Ehefrau. Die Polizei rückte aus und konnte die aus der Wohnung fliehende Frau in Empfang nehmen. Diese gab an, vorgängig von Ihrem Partner in der Wohnung mit einer Waffe bedroht worden zu sein. Der Mann wurde festgenommen (vgl. Medienmitteilung der Polizei Kanton Solothurn vom 2. Februar 2019).

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt ihre Ermittlungen abgeschlossen und erhebt Anklage. Sie wirft dem 44-jährigen Italiener vor, im Verlauf eines Streites seine Frau mit einer Waffe bedroht, damit geschlagen und sie auch gewürgt zu haben. Durch dieses Verhalten hat der Beschuldigte aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Frau in unmittelbare Lebensgefahr gebracht, weshalb er wegen Gefährdung des Lebens angeklagt wird. Weil der Beschuldigte die Geschädigte auch mehrfach geschlagen und gewürgt haben soll, hat er sich zudem wegen mehrfacher Körperverletzung vor Gericht zu verantworten. Weiter klagt die Staatsanwaltschaft den 44-jährigen Italiener wegen Freiheitsberaubung an, weil er die Frau am Verlassen der Wohnung gehindert haben soll.

Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Er bestreitet grösstenteils die Vorwürfe. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen steht noch nicht fest.