Mit der Schengen-Assoziierung im Jahre 2008 wurden die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verschärft. Dafür hat der der Bundesrat einen Aktionsplan "Integrierte Grenzverwaltung" erlassen, der verschiedene Massnahmen vorsieht. Die Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes setzen Massnahmen des Aktionsplanes um: Die Halter von Flugplätzen, die eine Schengen-Aussengrenze bilden, werden verpflichtet, die für das reibungslose Funktionieren der Grenzübertrittskontrolle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Auch wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Bund diejenigen Grenzkantone finanziell unterstützen kann, die kantonale Ausreisezentren zur Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern betreiben, um sie gestützt auf ein Rückübernahmeabkommen an einen Nachbarstaat zu übergeben.
Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen gesetzlichen Umsetzungsbestimmungen. Im Kanton Solothurn führt die Polizei die Grenzkontrollen an der Schengen-Aussengrenze am Flughafen Grenchen durch und ist dementsprechend auf die nötige Infrastruktur angewiesen. Von der finanziellen Unterstützung des Bundes an kantonale Ausreisezentren profitiert der Kanton Solothurn zwar nicht direkt. Bei Leistung einer Abgeltung an die Grenzkantone ist jedoch zu erwarten, dass die illegale Migration, die grenzüberschreitende Kriminalität und der Menschenschmuggel bereits im Grenzgebiet konsequent bekämpft wird, wodurch die innere Sicherheit der ganzen Schweiz erhöht wird.