März 2020

Revision der Verordnungen des Fernmeldegesetzes

  • 17.03.2020

Der Bund revidiert die Verordnungen zum Fernmeldegesetz. Es sollen darin unter anderem Bestimmungen formuliert werden, die den technologischen Wandel und die Dynamik auf dem Markt möglichst lange abzubilden vermögen. Der Regierungsrat nimmt diese zustimmend zur Kenntnis, verweist jedoch auf die zusätzlichen Forderungen der Blaulichtorganisationen.

Die Eidgenössischen Räte haben am 22. März 2019 eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes beschlossen. Das revidierte Gesetz führt zu Anpassungsbedarf bei dessen Ausführungsverordnungen. Die revidierten Bestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) sind für die Blaulichtorganisationen von hoher Bedeutung, da durch die Revision neue Grundlagen geschaffen werden, welche sich direkt auf eine verbesserte Rettung von Personen in Notsituationen auswirken werden. Die Blaulichtorganisationen kommen zum Schluss, dass die neuen Möglichkeiten dazu dienen, die zukünftigen Technologien im Bereich der Telekommunikation sinnvoll nutzen zu können.

Die in der Vernehmlassung erwähnten Vorschläge gehen grundsätzlich in die richtige Richtung und werden entsprechend begrüsst. Die Beurteilung der Revisionsvorschläge bedingt jedoch hohes fachliches und operatives Hintergrundwissen.

Die Blaulichtorganisationen, namentlich die Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS), der Interverband für Rettungswesen (IVR) und die Gremien der Polizeikorps (vertreten durch die Harmonisierung der Schweizer Polizeiinformatik HPI/PTI) haben ihre Vernehmlassungsantworten deshalb untereinander konsolidiert und zusätzliche Forderungen gestellt. Der Regierungsrat schliesst sich diesen Forderungen an.