Der Schwerpunkt der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) liegt auf der Regelung des Verständigungsverfahrens. Verständigungsverfahren sind zwischenstaatliche Verfahren, mit welchen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf Antrag einer steuerpflichtigen Person versuchen, eine abkommenswidrige Doppelbsteuerung einvernehmlich zu beseitigen. Die Gesetzesänderungen stellen die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses in den Kantonen auf eine gesetzliche Grundlage. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und ist zu begrüssen.
Für die Verständigungsverfahren ist der Bund zuständig, auch wenn die Kantone je nach Konstellation vom Ergebnis stark betroffen sein können. Die Verhandlungen werden jeweils vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) als zuständige Behörde geführt.
Der Regierungsrat pocht in seiner Stellungnahme nun darauf, dass die betroffenen Kantone an den Vorbereitungen des Verhandlungsmandats auf geeignete Weise miteinbezogen werden. Er stützt sich dabei auf die kantonalen Mitwirkungsrechte bei Verhandlungen des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten, wenn ein Kanton vom Verhandlungsergebnis aufgrund seiner Zuständigkeit betroffen sein kann.